1. MZ.de
  2. >
  3. Mitteldeutschland
  4. >
  5. Landkreis Mansfeld-Südharz
  6. >
  7. Für die Sicherheit der Kinder: Mansfeld-Südharz: Kommission beurteilt die Sicherheit des Schulweges

Für die Sicherheit der Kinder Mansfeld-Südharz: Kommission beurteilt die Sicherheit des Schulweges

Von Beate Thomashausen 18.03.2021, 13:47

Eisleben/Hettstedt/Sangerhausen - In Zeiten von Homeschooling und Distanzunterricht scheinen Schulwege und Busfahrten eine untergeordnete Rolle zu spielen, sitzen doch die Schüler jetzt sehr oft am heimischen Rechner bei Onlinekonferenzen und erledigen Aufgaben per E-Mail oder über Moodle. Dennoch befasste sich der Schul- und Kulturausschuss des Kreistages jetzt auf Wunsch der Kreistagsmitglieder mit der Arbeit der Kommission „Sicherer Schulweg“.

Dieser Kommission gehören Verkehrssicherheitsbeauftragte der Polizei ebenso an wie Vertreter der Verkehrsgesellschaft „Südharz“ und anderer Beförderungsunternehmen sowie ein Vertreter des Straßenverkehrsamtes des Landkreises, die Kreis-Kinder- und Jugendärztin, ein Vertreter des Kinderschutzbundes, ein Vertreter vom Schul- und Sportamt des Kreises und Vertreter vom Kreiselternrat und vom Kreisschülerrat.

Beurteilung der Sicherheit des Schulweges

„Die Kommission tritt immer fallbezogen zusammen“, erläuterte die Leiterin des Schul- und Sportamtes Christin Hachmeister-Hübner den Ausschussmitgliedern. Nämlich dann, wenn der Schulweg von den Eltern als zu gefährlich, zu unsicher oder sogar als unzumutbar angesehen werde und auch das Schul- und Sportamt keine eindeutige Aussage zur Beschaffenheit jenes Schulweges treffen könne. Da gehe es dann beispielsweise um solche Dinge wie ein zu langer Schulweg, ein unbeleuchteter Weg oder ein Schulweg entlang einer Straße ohne Fußweg. „Das die Kommission einberufen wird, kommt nicht unbedingt in jedem Schuljahr vor“, sagte die Amtsleiterin. Üblicherweise beantragen die Eltern eine solche Überprüfung, indem sie dem Schulamt mitteilen, dass sie den Schulweg ihres Kindes für unsicher halten.

In manchen Fällen ist es dann erforderlich, dass ein Schulweg unter die Lupe genommen werden müsse. Das sei in zurückliegender Zeit beispielsweise an der Bushaltestelle an der Bundesstraße 80 in Aseleben der Fall gewesen, von wo aus Schüler zur Grundschule nach Erdeborn fahren und ältere Schüler zu Sekundarschule nach Röblingen und zum Eisleber Gymnasium. Auch die Bushaltestelle in Leimbach an der Brücke wurde überprüft. Von dort aus fahren Kinder und Jugendliche zu den Schulen in Mansfeld. Als gefährlich angesehen wurde auch der Schulweg von Elbitz Richtung Bushaltestelle Neehausen, auf dem Schüler unterwegs sind, die zur Grundschule Wansleben, ins Gymnasium nach Eisleben oder in die Sekundarschule Röblingen unterwegs sind.

Für Grundschüler gelten andere Maßstäbe als für Oberstufenschüler

Aber auch, wenn nur ein einziger Schüler betroffen ist, werde die Kommission tätig, so Hachmeister-Hübner. Das war in Dittichenrode der Fall. Dort musste ein Sekundarschüler vom Ortsende bis zur Bushaltestelle am Ortseingang laufen. Ob der Schulweg für den damals in der fünften Klasse lernenden Schüler zumutbar ist, wurde von der Kommission überprüft. 

Zumutbar sei ein Schulweg dann, so Hachmeister-Hübner, sobald er als nicht besonders gefährlich eingestuft werde. Als besonders gefährlich und damit unzumutbar gelte der Schulweg dann, wenn er über eine nicht unbeträchtliche Distanz entlang einer verkehrsreichen Straße ohne Gehweg oder begehbaren Randstreifen führe. Die Kommission überprüfe sowohl, wie lang ein Schulweg denn eigentlich sei, als auch, wie der Weg beschaffen ist. Dabei werde auch berücksichtigt, wie alt ein Schüler sei. Für einen Grundschüler gelten andere Maßstäbe als beispielsweise für einen Schüler der Oberstufe.

Hinweis auf Mängel

Als sicher und geeignet gelten Schulwege immer dann, wenn es Fußwege gibt und eine Straßenbeleuchtung sowie Fußgängerampeln zur Überquerung gefährlicher Straßen auf dem gesamten Schulweg im Wesentlichen vorhanden seien, erläuterte die Amtsleiterin während der Ausschusssitzung. 

Zwar könne die Kommission feststellen, dass es gewisse Mängel auf einem Schulweg gebe, allerdings sei sie nicht zuständig für verkehrsrechtliche Anordnungen, führte die Amtsleiterin weiter aus. Gleichwohl könne sie aber Anregungen geben, zumal ja Vertreter der zuständigen Behörden in der Kommission mitarbeiten. Ob und welche Verkehrszeichen geändert werden, um einen Schulweg sicherer zu machen, darüber entscheide schließlich die Verkehrsbehörde des Kreises oder innerorts die Städte und Gemeinden. Tempo-30-Zonen dürfen ohnehin nur auf Gemeindestraßen eingerichtet werden. Ähnliche Zuständigkeiten gelten auch für die Errichtung von Fußgängerüberwegen. (mz)