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Tod nach Sex unter Drogen Tod nach Sex unter Drogen: Ex-Chefarzt aus Halberstadt wird zu Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt

Von Benjamin Richter 28.01.2019, 16:04
Der ehemalige Chefarzt wird von Justizbeamten in den Verhandlungssaal im Landgericht Magdeburg geführt.
Der ehemalige Chefarzt wird von Justizbeamten in den Verhandlungssaal im Landgericht Magdeburg geführt. Kugenbuch

Magdeburg/Halberstadt - Im Prozess gegen einen ehemaligen Chefarzt des Halberstädter Ameos-Klinikums ist am Montagnachmittag das Urteil gefallen. Der Mediziner wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge und mehreren schweren Vergewaltigungen zu neun Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.

Nach den ersten zweieinhalb Jahren Freiheitsstrafe muss der Verurteilte zwei Jahre in einer Entziehungsanstalt verbringen und anschließend den Rest in Sicherungsverwahrung. Nach der Hälfte der Strafe wird geprüft, ob der Rest zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Die Strafkammer sah die Anklagevorwürfe der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit der Verabreichung von Betäubungsmitteln, der schweren Vergewaltigung und der Körperverletzung mit Todesfolge als erwiesen an.

Verteidiger forderte Gutachten über Glaubhaftigkeit der Zeugin

Die Verteidiger des Angeklagten hatte zuvor zwei Anträge gestellt: Anwalt Olaf Schröder aus Halberstadt beantragte, ein Glaubhaftigkeitsgutachten zur Aussage einer Zeugin einzuholen, der der Arzt über sein Geschlechtsteil eine Droge zugeführt haben soll.

Der Anlass: Der Verteidiger befürchtet, dass die Zeugin zum Teil nicht das tatsächliche Geschehen, sondern eine nachträgliche Rekonstruktion wiedergegeben haben könnte.

Jens Glaser, der zweite Verteidiger des Angeklagten, beantragte einen Sachverständigen bei der Frage nach der Substanz hinzuzuziehen, die der Arzt seinen Opfern verabreicht haben soll. Laut Glaser könnte es sich bei der Substanz auch um K.O.-Tropfen gehandelt haben, die jedoch nur im flüssigen Zustand ihre Wirkung erzielen. In diesem Aggregatzustand könne das Mittel jedoch nicht mit dem Geschlechtsteil zugeführt werden.

Gericht wies nach mehrstündiger Beratung Anträge der Verteidiger ab

Die Schwurgerichtskammer am Landgericht Magdeburg wies nach dreieinhalbstündiger Beratung beide Anträge ab. Die Begründung:  Das Gericht selbst besitze die nötige Sachkunde, ein weiteres Gutachten sei nicht erforderlich.

Zudem habe ein Gutachten im Fall von Glasers Antrag bereits das Gegenteil bewiesen, dass es nämlich etwa 120 geeignete Substanzen gebe, die den Zustand der Zeugin hervorgerufen haben könnten, von denen bis auf Alkohol und Buttersäure alle als weißes Pulver verabreicht werden können.

Das Gericht schloss die Beweisaufnahme, woraufhin Staatsanwaltschaft, Anwälte der Nebenkläger und Verteidigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit ihre Plädoyers hielten. Im Gegensatz zum ersten Mal dauerte das jedoch nicht zwei Verhandlungstage. (mz)