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Security-Männer vor Gericht Security-Männer vor Gericht: Prozess wegen Misshandlung eines Asylbewerbers in Halberstadt

18.01.2021, 13:41
Polizeibeamte sichern im April 2020 in der Zentralen Anlaufstelle für Asylsuchende (ZASt) einen Polizeieinsatz ab.
Polizeibeamte sichern im April 2020 in der Zentralen Anlaufstelle für Asylsuchende (ZASt) einen Polizeieinsatz ab. dpa-Zentralbild

Halberstadt - Drei Männer, die als Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes einen Asylbewerber misshandelt haben sollen, müssen sich seit Montag vor dem Amtsgericht Halberstadt verantworten. Bei einer Einlasskontrolle in der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber in Halberstadt sollen sie den Mann am 13. April 2019 laut Staatsanwaltschaft getreten und geschlagen haben.

Die Anklagebehörde wirft den Männern im Alter von 34, 44 und 52 Jahren gefährliche Körperverletzung vor. Der Asylbewerber soll laut Anklage die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes als Rassisten und Nazis beschimpft, gedroht und gespuckt haben. Er habe sich auch nicht wie vorgeschrieben ausweisen wollen.

Vorwurf von den Angeklagten zurückgewiesen

Zum Auftakt der Verhandlung wiesen die Angeklagten den Vorwurf der Misshandlung zurück. Es sei darum gegangen, die Situation mit dem stark alkoholisierten und aggressiven Asylbewerber in den Griff zu bekommen und zu deeskalieren. Der Mann habe seinen Ausweis bei der Rückkehr aus der Stadt in der Zentralen Aufnahmestelle für Asylbewerber nicht zeigen wollen, die Wachleute beschimpft, bedroht und bespuckt. Im Anschluss an den Vorfall sei der Asylbewerber von einem Sanitäter untersucht worden. Der Vorfall sei in einem Wachschutzprotokoll festgehalten worden.

Das Geschehen aus dem April 2019 war erst im August öffentlich geworden, weil ein Video im Internet auftauchte. Der Standortleiter der Aufnahmestelle, Eckhardt Stein, sagte im Amtsgericht als Zeuge, es habe in der Zwischenzeit auch „keine Gerüchteküche“ gegeben. Was auf dem Video zu sehen sei, sei seiner Einschätzung nach nicht tolerierbar gewesen. Wegen der Brisanz habe er sofort die Fachaufsicht informiert. Die Sicherheitsdienstmitarbeiter waren kurz darauf suspendiert worden, Ermittlungen wurden eingeleitet. Aufgrund der Notiz des Sicherheitsdienstes im April habe er keinen Anlass zum Nachhaken gesehen, so Stein. Alle drei Männer verloren ihren Job in der Zast, hieß es im Gericht.

Stein sagte, bei Bedrohungen und körperlichen Angriffen durch Asylbewerber sei der Wachdienst angehalten, Anzeige zu erstatten. Das sei in diesem Fall nicht geschehen. 

Zast Halberstadt: Ehemaliger Sicherheitsmann angeklagt

Ein Angeklagter, 44 Jahre alter ehemaliger Sicherheitsmann in der Zast, sagte, man habe immer versucht, Situationen zu deeskalieren und die Polizei zu entlasten. Es habe im konkreten Fall für ihn auch nicht danach ausgesehen, dass es rechtliche Folgen für den Asylbewerber haben könnte. „Ich kenne die Geschichte nicht, ich weiß nicht, was da dahintersteckt an Leid“, sagte er mit Bezug auf den Alkoholkonsum des Bewohners. Dieser sei schon öfter betrunken in der Zast aufgetaucht und habe sich aggressiv verhalten.

An dem Tattag sei er gemeinsam mit mehreren anderen Bewohnern in die Einrichtung am Stadtrand zurückgekehrt. Er habe nach Alkohol gerochen und Koordinierungsprobleme gehabt, gespuckt, sich als Taliban bezeichnet und gedroht. Weil er ohne sich auszuweisen an der Wache vorbeigegangen sei, seien ihm die Sicherheitsmitarbeiter nachgeeilt. Der 44-Jährige sagte, weil er durch eine Armbewegung einen vermeintlichen Steinwurf erkannte, habe er sich bedroht gefühlt und wollte den Mann zu Boden bringen. Er habe dazu dosierte Bewegungen, etwa einen Tritt, aus dem Kampfsport genutzt, die nicht auf Verletzungen abzielten.

Zeuge erschien nicht vor Gericht

Der Asylbewerber war für Montag als Zeuge geladen, erschien aber nicht. Es wird nun für den 4. Februar ein neuer Anlauf unternommen, ihn zu vernehmen. Dann sollen auch die Plädoyers gehalten und ein Urteil gesprochen werden. Der Aufenthalt zweier weiterer Asylbewerber, die dabei gewesen sein sollen, ist laut Richterin Brit Wischwill unbekannt.  (dpa)