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Gebühren Friedhofsgebühren in Ballenstedt, Badeborn und Rieder : Bestattungen werden teurer

Von Susanne Thon 26.02.2018, 15:20
Auf dem Friedhof in Ballenstedt werden die Gebühren angehoben.
Auf dem Friedhof in Ballenstedt werden die Gebühren angehoben. Jürgen Meusel

Ballenstedt - Der Tod ist immer noch umsonst, aber die Gräber werden teurer. Der Stadtrat Ballenstedt hat sich am Donnerstag mehrheitlich für eine neue Gebührensatzung (die MZ berichtete) ausgesprochen.

Zuvor war Jürgen Rössling (Bürgerbündnis Rieder) mit einem Antrag gescheitert: „Eine Erhöhung sollte dem Bürger nicht zugemutet werden“, zumindest nicht in dem Maße, befand er. Er sprach sich im Namen der Einwohner von Rieder zwar nicht gegen einen Anstieg der Gebühren aus. Dieser solle aber moderater ausfallen, befand er, und unterbreitete auch Vorschläge.

Knoppik (CDU): „Affront gegen die Verwaltung“

Bürgermeister Michael Knoppik (CDU) witterte einen „Affront gegen die Verwaltung“, warf Rössling „Rosinenpickerei“ vor. Wäre in Rieder nach 2005 noch mal kalkuliert worden, sähen die Gebühren schon längst ganz anders aus, sagte Knoppik.

Warum hat die Stadtverwaltung die Gebührensatzung überarbeitet? Die Stadt Ballenstedt wurde von der Kommunalaufsicht des Landkreises im November aufgefordert, bis spätestens Ende Februar eine neue Satzung zu erlassen. Die Gebühren sollten kostendeckend berechnet werden.

Stadtverwaltung bekam Druck auf Landkreis Harz

Wäre die Verwaltung dem nicht nachgekommen, hätte das der Landkreis auf Kosten der Stadt gemacht. Bisher betrieb diese ihre Friedhöfe defizitär. Einnahmen von 127.000 Euro standen zuletzt Ausgaben in Höhe von 181.000 gegenüber.

Laut Kommunalabgabengesetz müssen die Gebühren eigentlich alle drei Jahre neu kalkuliert werden. Das erfolgte bisher aber nicht. 2011 wurde die Ballenstedter Gebührensatzung zuletzt geändert, Rieders Satzung war noch älter.

Eine Gebührensatzung für alle Ortsteile

Was ändert sich? Sowohl für die Kernstadt als auch die Ortsteile gilt künftig dieselbe Satzung. Eine Grabstelle in Rieder kostet damit genauso viel wie eine in Ballenstedt, das Urnenreihengrab beispielsweise 578 Euro, das Erdreihengrab 760 Euro und eine Stelle auf der Urnengemeinschaftsanlage 1 139 Euro (siehe Infokasten).

Diese neue Gebühr beinhaltet neben dem Erwerb der Grabstätte auch deren Beräumung. Bisher seien die Nutzungsberechtigten dafür verantwortlich. Nur sei es oft schwierig, nach 20 Jahren noch einen Ansprechpartner ausfindig zu machen, sagte Tina Ludwig vom Bauamt, die die Kalkulation zusammen mit ihrer Kollegin Franziska Roewer vorstellte.

Ruhezeiten wurden vereinheitlicht

Durch die Änderung „erhofft sich die Stadt Ordnung auf dem Friedhof“. Einige Posten wie das Öffnen und Schließen der Gräber wurden in der Satzung gestrichen. Das seien Dienstleistungen, die heutzutage Bestatter erbrächten, so Ludwig.

Aus diesem Grund - und weil es zeitgemäßer sei, wie sie sagte - ändert sich auch noch etwas anderes: Bestattungen sind mit der neuen Satzung - anders als jetzt - auch freitags und samstags ohne Sondergenehmigung und Aufpreis möglich.

Die Ruhezeiten wurden vereinheitlicht - 25 Jahre betragen sie bei einem Erd-, 10 Jahre bei einem Kinder- und 20 Jahre bei einem Urnengrab. Verlängerungen sind nur noch für jeweils fünf Jahre möglich, bisher konnte jährlich verlängert werden.

Der Verwaltungsaufwand sei aber zu hoch gewesen, begründet Ludwig. Um die Ballenstedter nicht über Gebühr zu belasten, habe man einen nicht unerheblichen Teil der gesamten Friedhofsfläche als „öffentliches Grün“ deklariert. Das heißt: Die Kosten, die dieser Bereich verursacht, übernimmt die Stadt.

Welche Argumente haben die Stadtratsmitglieder hervorgebracht? „Da ist eine gewaltige Gebührensteigerung, die zur Debatte steht. Ich vermisse eine soziale Regelung für die, die nicht in der Lage sind, 1.000 Euro bar zu bezahlen“, monierte Michael Punke (Die Linke).

Roewer setzte dem entgegen, dass sozial Schwache die Möglichkeit hätten, Zuschüsse zu beantragen. Karl-Heinz Meyer (Die Linke) erkannte an, dass die Kosten für große Grünflächen nicht auf die Bürger umgelegt werden.

Er hatte aber seine Probleme mit der Sache an sich: „Ein Friedhof, der sich rechnen soll - das geht mir gegen den Strich.“ Gerhard Oertel (CDU) hielt ihm entgegen: „Die Verwaltung musste die Satzung anfassen. Und bevor uns die Kommunalaufsicht eine vor die Nase hält, die uns nicht gefällt, sollten wir zustimmen.“

Wie hat der Stadtrat entschieden? Der Antrag aus Rieder wurde abgelehnt. Er fand nur drei Befürworter. Für die neue Friedhofssatzung stimmten 13 Räte, 3 sprachen sich dagegen aus, 2 enthielten sich. Die Satzung tritt mit ihrer Veröffentlichung im März in Kraft. (mz)