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Bürgermeisterwahlen Bürgermeisterwahlen: Plöger: Das muss die Demokratie aushalten

Von Hans-Jürgen Greye 07.03.2001, 18:20

Halle/MZ. - Elke Plöger meint es ernst. Die ehemalige Staatssekretärin in rot-grünen Diensten will am 6. Mai Oberbürgermeisterin von Magdeburg werden. "Frauen nach vorn", sagt die frühere Landesgleichstellungsbeauftragte kämpferisch. Ihr Problem: Nach dem Austritt aus den Reihen der Grünen ist Elke Plöger auf sich allein gestellt. Einzelbewerber aber müssen in Sachsen-Anhalt neuerdings 100 Unterstützerunterschriften vorlegen, um überhaupt ins Rennen gehen zu können.

Das Erste Vorschaltgesetz zur Kommunalreform will es so. Bewerber, die von einer Partei oder Gruppe unterstützt werden, die im Bundes- oder Landtag vertreten ist, müssen dagegen nicht auf Autogrammjagd gehen. Plöger findet das ungerecht. "Einzelbewerber haben es ohnehin schwerer", sagt sie. Und weil die Ex-Grüne mit der Gesetzesänderung die Möglichkeiten der freien Entfaltung der Persönlichkeit, den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz sowie das Prinzip gleicher staatsbürgerlicher Rechte verletzt sieht, ist sie vor das Landesverfassungsgericht in Dessau gezogen. Dort wird am kommenden Dienstag verhandelt.

Den letzten Anstoss für die Gesetzesänderung hat die Oberbürgermeisterwahl Anfang vorigen Jahres in Halle gegeben. Dort waren unter anderem ein stadtbekannter Travestie-Star mit aufgenähter Schallplatte auf buntem Hut sowie ein arbeitsloser Bürokaufmann, den das Arbeitsamt auf die Idee gebracht hatte, sich zu bewerben, angetreten. Diese "Spaßkandidaten" hatten für ebenso viel Belustigung wie Verärgerung gesorgt.

Das neue Gesetz, so heißt es aus dem Innenministerium, soll vor solcher Art von Jux und Dallerei schützen. "Derartige Regelungen", so Sprecher Matthias Schuppe, "gibt es in vielen Bundesländern. Wir halten die Unterschriftenzahl für angemessen und sehen der Verhandlung gelassen entgegen."

Elke Plöger aber beharrt auf Artikel 8, Absatz 2 der Landesverfassung, wonach jeder Deutsche gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung hat. "Das Auftreten von Spaßkandidaten muss die Demokratie aushalten", sagt sie. Sehen das die Richter auch so, eilt die Zeit, denn im Frühjahr sind landauf, landab Bürgermeisterwahlen in Sachsen-Anhalt.