Meldegesetz Meldegesetz: Geburt eines Neubürgers ist Geheimsache
Freyburg - Ein schöner Brauch war das. Wurde in Freyburg oder in einem seiner Ortsteile ein Kind geboren, erhielten die Eltern einen netten Brief von Bürgermeister Udo Mänicke, der den neuen Erden- und Stadtbürger begrüßte. Den Eltern wurde zudem schon mal mitgeteilt, an wen sie sich wegen des eventuell irgendwann benötigten Krippen- oder Kindergartenplatzes wenden können. Zudem gab’s einen Gutschein über fünf Euro für eine Apotheke. Eine Geste nur, aber eine, die deutlich macht: Kinder sind willkommen.
Die muss nun unterbleiben. Das Meldeamt der Verbandsgemeinde Unstruttal teilt dem Stadtoberhaupt nämlich nicht mehr mit, wer in seiner Stadt geboren wurde. „Das dürfen wir nicht“, sagt Ordnungsamtsleiter Gerald Becker. Der Paragraf 50 des neuen Meldegesetzes lege fest, welche persönlichen Daten durch die Verwaltung öffentlich gemacht werden dürfen, so etwa runde Geburtstage. Die Geburt eines Kindes, zu der gemeinhin auch gratuliert wird, sei darin nicht genannt.
Stadträtin Karin Reglich (Bürgerkreis), die sich bisher um die Gutscheine für die Neu-Freyburger gekümmert hatte, brachte das Problem am Dienstagabend im Stadtrat aufs Tapet. Etwa 30 Gratulationen pro Jahr hatte man bisher verschickt. „Der Bürgermeister darf zwar wissen, wenn jemand geboren ist, aber er darf nicht gratulieren“, beschreibt sie die Situation. Das kann er nach Auskunft aus dem Ordnungsamt erst, wenn die Eltern ihr Einverständnis dazu gegeben haben. Man rät Mänicke, einen Aufruf im Amtsblatt zu schalten, auf dass sich alle bei ihm melden, die sich über eine Gratulation freuen würden.