Finanzamt informiert Interview mit Sachgebietsleiter Daniel Lerche vom Finanzamt Naumburg: Wann müssen Rentner Steuererklärungen abgeben?

Weißenfels - Wann müssen Rentner Steuererklärungen abgeben? Diese und weitere Fragen standen zur jüngsten Sitzung des Seniorenbeirates Burgenlandkreis im Mittelpunkt. Klaus-Dieter Kunick sprach darüber mit Daniel Lerche, Sachgebietsleiter im Finanzamt Naumburg.
Warum müssen Rentner überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Daniel Lerche: Das Bundesverfassungsgericht stellte 2002 fest, dass Pensionäre anders besteuert werden als alle übrigen Rentner. Die Richter sahen darin eine gesetzliche Ungleichbehandlung, die nicht mehr hinzunehmen war und bis 2040 nun schrittweise ausgeglichen wird. 2005 wurde begonnen, die Rente höher zu besteuern, und zwar zu 50 Prozent. Seither kommen jährlich zwei Prozent hinzu. 2016 sind wir bei 72 Prozent der Rente, die besteuert wird.
Wann ist die Steuererklärung fällig?
Lerche: Rentenbezüge bis zur Höhe der Grundfreibeträge sind steuerfrei. Der Freibetrag liegt gegenwärtig bei 8.472 Euro, bei Ehepaaren ist das die doppelte Höhe. Wer also beispielsweise als Rentner im Jahr 14.600 Euro Rente bekommt, zahlt nichts. Bei 19.000 Euro Jahresrente sind dann 431 Euro Steuer fällig. Das ist gestaffelt.
Sind Nebeneinkünfte anzugeben?
Lerche: Wer im Jahr bis zu 410 Euro hinzuverdient, muss die nicht angeben. Der Minijob in Höhe von 450 Euro im Monat ist ebenfalls nicht anzugeben. Alles andere ist dem Finanzamt mitzuteilen oder in der Steuererklärung einzutragen.
Welche Rente ist steuerfrei?
Lerche: Die Unfallrente, die Kriegs- und Versehrtenrente oder auch die SED-Opferrente.
Wenn jemand bis Juni arbeitet und dann Rentner wird. Muss der eine Steuererklärung einreichen?
Lerche: Auf jeden Fall, da Renteneinkünfte nicht der Lohnsteuer unterliegen. Wenn die Höhe der Rente in den Folgejahren unter dem Grundfreibetrag bleibt und sich nicht wesentlich erhöht, ist keine weitere Steuererklärung mehr notwendig.
Wie verhält es sich mit der Steuer von Rentnern aus dem Pflegeheim?
Lerche: Da wird genauso verfahren. Wer dazu nicht mehr in der Lage ist, muss das von Angehörigen klären lassen. In der Regel ist das mit einer einzigen Steuererklärung getan. Durch etwa höher außergewöhnliche Belastungen kann sich eine weitere Abgabe einer Steuererklärung im Wesentlichen erledigen.
Und bei Lebensgemeinschaften, wie sieht es mit denen aus?
Lerche: Gleichgeschlechtliche Paare werden steuertechnisch gesehen den Eheleuten gleichgestellt. Allerdings ist der Nachweis der Lebenspartnerschaft, die in Leipzig beurkundet wird, vorzuweisen.
Und bei allen anderen Lebensgemeinschaften?
Lerche: In dem Fall wird jeder nach seinen eigenen Besteuerungsmerkmalen einzeln besteuert.
Fordert das Finanzamt zur Steuererklärung auf?
Lerche: Grundsätzlich nicht, jeder muss selbst aktiv werden. Eine Aufforderung ergeht dann, wenn jemand zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist und dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist.
Wie sieht es bei der Erbschaftssteuer aus, ist die anzugeben?
Lerche: Die Erbschaftssteuerangelegenheiten werden zunächst über das Finanzamt Staßfurt bearbeitet. Falls eventuell eine Erbschaftssteuer anfällt, hat die keinen Einfluss auf die Rentenbesteuerung oder die Höhe der Einkommensteuer.
Gibt es denn viele Fragen zum Thema Steuererklärung?
Lerche: In der Tat, monatlich erhalten wir um ungefähr 100 Anrufe von Rentnern aus der Region. Außerdem kommen im Monat durchschnittlich weitere 100 Senioren hier in Naumburg in das Finanzamt und erkundigen sich. Sie haben etliche Probleme, die sie dann an uns richten.
Welche Fragen sind denn oftmals unklar?
Lerche: Immer wieder herrscht bei vielen Senioren Unverständnis, ob die Netto- oder die Brutto-Rente zur Berechnung herangezogen wird. Wir weisen deshalb gern noch einmal darauf hin, dass immer von der Brutto-Rente ausgegangen wird. Und die zweite Frage, die nicht jeder versteht, ist, ob tatsächlich jeder Rentner eine Steuererklärung abgeben muss. Wir geben darüber hinaus selbstverständlich gern Auskunft. Am 4. Mai sind wir beispielsweise um 14 Uhr bei einer Veranstaltung des Seniorenbeirates der Stadt Hohenmölsen im Bürgerhaus zu Gast und stehen dort Rede und Antwort. Jeder, der eine Frage hat, kann sich an uns wenden.
Weitere Fragen können an das Finanzamt Naumburg unter der Nummer 03445/28 12 30 gerichtet werden. (mz)