Urteil am Landgericht Dessau‑Roßlau Sechs Jahre Haft für 22‑Jährigen aus Wittenberg
Im Prozess gegen einen 22‑Jährigen ist das Urteil gefallen: schuldig wegen Raubs und bewaffneten Drogenhandels.

Dessau/Wittenberg/MZ. - Er habe „viel Scheiße gebaut“, sagte der 22-Jährige in seinem Letzten Wort am Mittwoch vor der 1. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau. Er bereue, was er getan habe und erhoffe sich „kein dickes Strafmaß“. Von diesen Sätzen ausgehend – Verteidiger Tobias Sacher hatte vier Jahre Haft gefordert –, traf ihn dann das Urteil vermutlich hart.
Warum die Kammer Erwachsenenstrafrecht anwandte – und der Wunsch nach Milde nicht erfüllt wurde
Die Kammer unter dem Vorsitz von Oliver Kunze verhängte einen Freiheitsentzug von sechs Jahren. Damit folgte das Gericht in dem erstinstanzlichen Verfahren dem Antrag von Staatsanwältin Marika Bahr vollumfänglich. Außerdem kam die Kammer wie die Vertreterin der Anklagebehörde zu der Auffassung, dass allgemeines Strafrecht anzuwenden sei. Aus der Warte Sachers schien Jugendstrafrecht angemessen.
16 Drogendelikte, besonders schwerer Raub und über 67.000 Euro Erlös: Das volle Ausmaß der Vorwürfe
Mit der Haftstrafe sanktionierte das Gericht insgesamt 16 Taten, die im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln standen. Bestätigt wurden die Anklagevorwürfe eines besonders schweren Raubes sowie das bewaffnete Handeltreiben mit Cannabis in zwei Fällen. Dazu kamen 13 Fälle des verbotenen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Aus den Geschäften erzielte der Angeklagte aus Wittenberg einen Erlös von 67.770 Euro.
Die Kammer widersprach der Einschätzung der Jugendgerichtshilfe, welche die Anwendung von Jugendstrafrecht empfohlen hatte (die MZ berichtete). Die Taten habe er kurz vorm 21. Geburtstag begangen, hieß es. Der Angeklagte habe eine eigene Wohnung gehabt und sei zu einer eigenständigen Lebensführung in der Lage gewesen. Auch der „nicht unerhebliche organisatorische Aufwand“ bei den Drogengeschäften spreche dafür, dass der junge Mann wie ein Erwachsener agierte.
Depot-Wohnung, Berlin-Fahrten und ein Einhandmesser: Hinweise auf professionell organisierten Drogenhandel
„Er hatte sogar eine eigene Depot-Wohnung besorgt“, sagte Oliver Kunze. „Es überzeugte uns nicht, die fehlende Distanzierung von den Taten als ein Zeichen der Unreife zu sehen“, fügte er hinzu. Denn dem Angeklagten sei klar gewesen, dass ihm die Delikte „Finanzmittel zur Verfügung“ stellten.
Dass ein Opfer des 26. November 2023, als eine Wohnung in Annaburg überfallen wurde, „nicht die vollständige Wahrheit“ sagte, fand auch das Gericht. Es ging wie Staatsanwaltschaft und Verteidigung davon aus, dass der 24 Jahre alte Mann von der Tätergruppe, an deren Spitze der Angeklagte stand, nicht gedrängt werden sollte, als Drogenhändler aktiv zu werden. Vielmehr sei es darum gegangen, ihm eine größere Menge Betäubungsmittel wegzunehmen. Und dies sei ebenfalls ein Raub. Zumal eine Art Schlagring und ein Messer zum Einsatz kamen, als zusätzlich zwei Mobiltelefone und 200 Euro Bargeld eingesteckt wurden.
Wie die Kammer trotz widersprüchlicher Aussage zu einer eindeutigen Raubbewertung kam
Die 13 Fälle des illegalen Handeltreibens mit Drogen basierten auf den Fahrten, die der Wittenberger nach Berlin unternommen hatte, um das Rauschgift in seine Heimatstadt zu schaffen. Ein weiterer Fall des bewaffneten Handeltreibens fußte auf dem Umstand, dass bei der Durchsuchung der Depot-Wohnung neben drei Küchenmessern ein Einhandmesser gefunden wurde.
Die Küchenmesser hätten zum Portionieren der Drogen gereicht, bei einem Einhandmesser liege es jedoch regelrecht auf der Hand, dass mit ihm Verletzungen herbeigeführt werden können, verwies der Kammervorsitzende auf die Rechtsprechung. Der Haftbefehl bleibt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.