1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Wittenberg
  6. >
  7. „Offenbar völlig unbelehrbar“: Diebstahl und fehlende Fahrerlaubnis - So lange muss ein Wittenberger jetzt in Haft

„Offenbar völlig unbelehrbar“ Diebstahl und fehlende Fahrerlaubnis - So lange muss ein Wittenberger jetzt in Haft

Das Gericht folgt der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Ein Wittenberger, der ohne Fahrerlaubnis gefahren war, muss in Haft.

Von Andreas Behling 23.05.2024, 11:30
Ein Wittenberger muss in Haft.
Ein Wittenberger muss in Haft. (Foto: Ina Fassbender/dpa)

Dessau/Wittenberg/mz. - Die 4. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau kam als Berufungsinstanz im Fall eines 38-jährigen Wittenbergers zu einem Ergebnis.

Aus einem Gefängnisaufenthalt von drei Monaten sind am Dienstagnachmittag zwei Jahre und zwei Monate Haft geworden. Der Grund: Die Kammer unter dem Vorsitz von Thomas Knief musste zwingend eine Gesamtstrafe bilden. Zu den drei Monaten, die gegen den Mann wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhängt worden waren, kamen zwei Jahre hinzu. Die hatte ihm das Amtsgericht Wittenberg am 9. Januar 2024 wegen Diebstahls in drei Fällen und Sachbeschädigung auferlegt.

Bewährung verspielt

Die Besonderheit: Hier wie dort war die Verbüßung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden. Dazu sah sich die Berufungskammer nun nicht mehr in der Lage. „Wir halten die Wittenberger Bewährungsentscheidung an sich für falsch“, erklärte Knief nach der Beratung mit seinen Schöffen. „Bewährung gibt es nicht ausnahmsweise, sondern wenn die Überzeugung besteht, dass ein Angeklagter ein künftig straffreies Leben führt.“

Und genau diese Überzeugung konnte das Gericht – die Gesamtstrafe durfte die Summe der beiden Urteile nicht überschreiten – nach der Beweisaufnahme nicht gewinnen. Zur Therapie seines Suchtverhaltens habe der Angeklagte, der von Sven Tamoschus verteidigt wurde, „Lippenbekenntnisse abgegeben“. Bei den Äußerungen habe es sich um „reines Zweckverhalten“ gehandelt. Als Kammer sei man zu dem Eindruck gelangt, dass ihm „relativ egal“ sei, was die Zukunft bringe. Die malte das Gericht im Übrigen gar nicht rosig. „Er wird immer wieder straffällig werden“, sagte Knief.

Das Urteil lag ganz auf der Linie der Staatsanwaltschaft. Sie hatte auf die zahlreichen Vorstrafen verwiesen und den Mann als „offenbar völlig unbelehrbar“ charakterisiert. So sei er ohne Fahrerlaubnis – die Tat hatte sich am 12. April vorigen Jahres ereignet, als der Lutherstädter im Nachbarkreis Anhalt-Bitterfeld auf der Wolfener Damaschkestraße in eine allgemeine Verkehrskontrolle geraten war – innerhalb einer bereits laufenden Bewährungszeit gefahren.

Die optimistische Haltung, die seine Bewährungshelferin hinsichtlich der Suchttherapie einnahm, sei „nicht zu teilen“, hieß es. Es bestünden „Zweifel an einer nachhaltigen Verbesserung“.

Der Angeklagte hatte nach Angaben von Landgerichtssprecher Frank Straube bis März 2022 in der Justizvollzugsanstalt Burg eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verbüßt. Deren Strafrest war für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt worden. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis fiel also in die noch bis März 2025 dauernde Bewährungszeit.

Vielfach vorbestraft

Außerdem war der Wittenberger seit 2001 immer wieder mit den Gesetzen in Konflikte geraten. Die zahlreichen Vorstrafen – der Pressesprecher erwähnte 19 Eintragungen – wurden zum Beispiel wegen besonders schweren Diebstahls, Hehlerei, Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung verhängt. Außerdem sind im Bundeszentralregister Trunkenheit im Verkehr, Kennzeichenmissbrauch und auch Fahren ohne Fahrerlaubnis erwähnt.