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EU-Gesetz Weißenfels: Hundehaufen können Halter mehrere tausend Euro kosten

Von Klaus-Dieter Kunick 21.03.2017, 21:15
Sie nutzen die öffentliche Hundewiese in der Markwerbener Straße in Weißenfels: Nancy Hoffmann und Thomas Köcher.
Sie nutzen die öffentliche Hundewiese in der Markwerbener Straße in Weißenfels: Nancy Hoffmann und Thomas Köcher. Peter Lisker

Weißenfels - Dürfen Hunde beim Gassi gehen auf Wiesen und Feldern ihren Kot hinterlassen? Nein, das dürfen sie nicht. Die Futtermittelhygieneverordnung der Europäischen Union (EU) untersagt das und ein Verstoß kann mehrere tausend Euro kosten.
Doch das Problem fängt wie zumeist nicht mit den Vierbeinern an, sondern wie so oft mit den Haltern. Denn die wissen oftmals über das Gesetz nicht Bescheid, wie sich bei einer spontanen MZ-Umfrage herausstellte. 

Ein Mitglied des Weißenfelser Hundesportvereins antwortet, dass  ihm die EU-Verordnung nicht bekannt sei, „aber wir lassen unsere Hunde generell nicht über die Felder rennen.“ Und auch in Lützen ist das Gesetz der Europäischen Union nicht bekannt. „Ich kenne nur die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Lützen, die unter anderem besagt, wo die Hunde koten dürfen und wo nicht“, berichtet Kerstin Teuchert vom dortigen Hundesportverein.

Viele Hundehalter haben den berühmten ,Tunnelblick’

Dass Argument etlicher Halter, sein Hund brauche Auslauf, will Jürgen Koschel, Sachgebietsleiter in der Unteren Jagdbehörde, nicht geltenlassen. Denn diejenigen hätten den berühmten ,Tunnelblick’: Sie sehen nur ihr Tier, aber nicht, was in der Natur darüber hinaus passiert.

Der Sachgebietsleiter weiß aus Erfahrung: „Ich bin seit 30 Jahren als Jäger im Landkreis unterwegs und habe in der Zeit noch nie erlebt, dass ein Hundehalter in der freien Natur eine Tüte zur Entsorgung der Hinterlassenschaft seines Hundes bei sich hatte. Das Fehlverhalten der Hundehalter ist absolut  kein Kavaliersdelikt.“ 

Dass sich viele Halter oftmals nicht an Gesetze halten, ist leicht nachweisbar: In Weißenfels, einschließlich der eingemeindeten Dörfer, waren im vergangenen Jahr laut Stadtverwaltung bei Kontrollen 49 Hunde nicht angeleint, sechs Halter hatten keine Entsorgungstüte dabei und in sechs Fällen wurde Hundekot nicht entfernt. „Ein bisschen merkwürdig ist das schon. Wenn es bei Tieren um Rechte geht, wissen alle bestens Bescheid. Pflichten geraten  leider in Vergessenheit“, sagt Armin Deubel.

Stadtjäger Armin Deubel appelliert an Verantwortung von Hundehaltern

Der Weißenfelser Stadtjäger spricht sich eindeutig dafür aus, dass alle Tierhalter in der Pflicht stehen, sich ihrer Verantwortung bewusst werden und sich informieren müssen, was sein Hund in der Natur darf und was nicht. Er wies zudem auf den Kreislauf hin, der in der Natur nun einmal entsteht.  Sowohl Wildtiere, als auch Haustiere   sind von gemeinsamen Seuchen bedroht.

Die Parasiten, Krankheitserreger wie Viren und Bakterien, die im Hundekot enthalten sind, nehmen beispielsweise Kühe über das Futter wie Gras, Heu oder Silage  auf.   Oder was würde geschehen, wenn man im Supermarkt  Heu für sein Kaninchen kauft und findet darin vielleicht  Hundekot? „Dann ist die Empörung groß“,  so Armin Deubel.

Hinterlassenschaften auf Feld und Wiese: Fuchs, Reh oder Schwarzwild?

Doch geht es letzten Endes nur um die Hunde? Was ist mit  anderen Tieren - Fuchs, Reh oder Schwarzwild? „Natürlich sind in den Hinterlassenschaften dieser Tiere ebenfalls Keime und Parasiten“, berichtet Jürgen Koschel. Aber mit einem gravierendem Unterschied: Hierbei handelt es sich sozusagen um ,natürlichen’ Kot.

Es handelt sich um Futter, das die Tiere aus der Natur entnommen haben. Anders beim Hund: Zumeist erhalten die Fertigfutter, das sich ganz anders zersetzt. Eine Katze nutze zwar ebenfalls oftmals das Feld, um sich zu entledigen,  aber deren Hinterlassenschaft sei  kleiner als beim Hund. „Die Katze richtet zwar damit ebenfalls Schaden an, aber Katzen lassen sich nun einmal nicht an die Leine nehmen“, ergänzt der Sachgebietsleiter der Verwaltung.  

Verstoß kann mehrere tausend Euro kosten

Wie wichtig es dem Burgenlandkreis mit der Einhaltung des EU-Gesetzes ist, bestätigt Andrea Krüger, Leiterin des Veterinäramtes der Kreisverwaltung: Im Vorjahr wurden  beispielsweise 80 Kontrollen in den landwirtschaftlichen Betrieben in der Region entsprechend der  Futtermittelhygieneverordnung durchgeführt und 150  Futtermittelproben entnommen. „In keiner dieser Proben wurde die nachgefragte Verunreinigung gefunden“, erklärt Andrea Krüger. Glücklicherweise.

Denn sollte ein Landwirt einem Verursacher nachweisen, dass der Kot seines Hundes zu Beeinträchtigungen im Futter führte, kann der Landwirt Schadenersatz einfordern. Ein Verstoß kann mehrere tausend Euro kosten. Doch Jürgen Koschel relativiert: „Dass bei diesen Proben nichts gefunden wurde, hat nichts zu sagen.“ Weil: Es geht nach dem Zufallsprinzip - niemand weiß, an welcher Stelle sich der Kot im Futter befindet. (mz)