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Vorposten des Gesetzgebers

Von Lutz Würbach 05.05.2008, 17:35

Weißenfels/MZ. - Ein Urteil schafft immer ein Stück Rechtssicherheit. "Danach sind alle schlauer", sagt Gerd Waldmann. "Egal, ob Gewinner oder Verlierer." Der Beigeordnete ist nicht nur zweiter Stellvertreter des Landrates, sondern zugleich Leiter des Dezernates, zu dem die Kommunalaufsicht gehört. Diese Behörde ist immer mal wieder eine Art rotes Tuch für die eine oder andere Gemeinde. Insbesondere dann, wenn Wünsche und Gesetze im Widerspruch stünden, wie Waldmann sagt.

Die Kommunalaufsicht ist der verlängerte Arm des Gesetzgebers. "Wir sind Rechtsaufsicht", erklärt Waldmann. Wenn die Behörde Verstöße feststelle, müsse sie handeln. Das können förmliche Beanstandungen ebenso sein wie Ersatzmaßnahmen. Wenn das keine Wirkung zeigt, kommt auch der Einsatz eines Bevollmächtigten in Frage. Der tritt so lange an die Stelle gewählter Gremien, bis der Gesetzgeber sein Ziel erreicht sieht.

Eingeprägt hat sich Waldmann der Fall Zeitz. Nach seinen Worten stand die Landesgartenschau 2004 zeitweilig auf der Kippe, weil die Stadt in finanzielle Schwierigkeiten geraten war. Waldmann nennt unter anderem Fehler in der Planung als Grund für das Problem. Die Kommunalaufsicht habe letztlich auch mit Anordnungen gearbeitet, so der Beigeordnete. Eine Folge sei ein überarbeiteter Wirtschaftsplan für die Landesgartenschau gewesen. Das Ergebnis des behördlichen Eingriffs beschreibt Waldmann aus heutiger Sicht so: "Wir haben mit der Stadt einen Haushalt für Zeitz hinbekommen, mit dem die Landesgartenschau gerettet werden konnte."

Die Mitarbeiter um Amtsleiter Joachim Przybyla prüfen nicht nur Haupt- und Haushaltssatzungen der Städte und Gemeinden. Sie kümmern sich in gleicher Weise um kommunale Beteiligungen und Unternehmen sowie um solche Dinge wie Wahlen. Dabei spielen sowohl formelle als auch inhaltliche Aspekte eine Rolle. "An formalen Dingen scheitert kaum noch jemand", sagt Waldmann. "Das hat sich eingeschliffen."

Bei den inhaltlichen Auseinandersetzungen zwischen Gemeinden und Kreisverwaltung sieht sich die Aufsichtsbehörde oft genug in die Rolle des Bösewichts gedrängt. Die Botschaft der Gemeinderäte an ihre Bürger sei mitunter die, dass die Volksvertreter ja gar nicht wollten, die Kommunalaufsicht es aber anweise, erklärt Waldmann. Zum Beispiel die Beiträge zum Straßenausbau. Die seien gesetzlich geregelt, sagt der Beigeordnete. Wenn die Gemeinde sie nicht abfordere, müsse die Aufsicht tätig werden. Das habe in der Außenwirkung zur Folge, dass der Bürger den Schwarzen Peter für diesen Griff in seinen Geldbeutel der Kommunalaufsicht zuschiebt und nicht seinem Stadt- oder Gemeinderat.

An diesem Punkt, das sagt Waldmann klipp und klar, wünsche er sich mitunter mehr Fairness. "Die Gemeinde darf nicht auf Einnahmen verzichten, die gesetzlich vorgegeben sind." Das wüssten natürlich auch die Räte und dennoch werde hier und da versucht, die Sache zu umgehen. Ähnlich verhält es sich nach Przybylas Erfahrung auch bei unausgeglichenen Haushalten und nicht schlüssigen Konsolidierungsprogrammen. Auf der einen Seite wollten sich immer wieder Gemeinden etwas leisten, wofür sie gar kein Geld hätten. Auf der anderen Seite würden die Möglichkeiten bei den Einnahmen nicht ausgeschöpft. So werde oft nur ungern bei der Grundsteuer an der Schraube gedreht, um Haushaltslöcher zu stopfen. "Wenn wir prüfen müssen, wie über die Einnahmen ein Haushalt ins Gleichgewicht kommen kann, dann setzten wir zum Beispiel bei der Grundsteuer den Landesdurchschnitt an", sagt Waldmann. Wer darunter liege, aber kein Geld habe, müsse mit behördlichem Druck rechnen.

Letztlich, so der Beigeordnete, lasse sich ein Eingreifen von außen in der Regel vermeiden, wenn sich eine Einsicht noch mehr durchsetze: Kommunale Selbstverwaltung heißt auch kommunale Selbstverantwortung.