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Schrottimmobilie Schrottimmobilie: Weißenfels fordert 48.000 Euro vom Eigentümer für Notsicherung

Von Meike Ruppe-Schmidt 10.07.2019, 10:30
Wurde jetzt notgesichert: das Haus Novalisstraße 32.
Wurde jetzt notgesichert: das Haus Novalisstraße 32. Andreas Richter

Weißenfels - Der Putz bröckelte ab, die Ziegel fielen vom Dach. Das Eckhaus in der Weißenfelser Novalisstraße galt nicht nur als Schandfleck. Sondern es wurde vor allem zur Gefahr für Schulkinder der Neustadtschule, deren Schulweg an dem maroden Gebäude vorbeiführt. Deshalb hatte die Stadt das Gebäude Anfang des Jahres notsichern lassen. Jetzt wurden die Kosten für die Baumaßnahmen zusammengetragen. „Sie belaufen sich insgesamt auf 48.000 Euro“, sagt Stadtsprecherin Katharina Vokoun. „Das Geld wird dem Besitzer in Rechnung gestellt.“

Neben der Beseitigung des Mauerputzes war im Rahmen der Notsicherung die Dachfläche saniert, die Regenrinnen erneuert, ein Nebengebäude abgerissen sowie der Bauschutt entsorgt worden. Bereits Monate vorher war der Gehweg vor dem Gebäude zur unmittelbaren Gefahrenabwehr von der Stadt abgesperrt worden, nach dem der Eigentümer auch dieser Aufforderung nicht nachgekommen war.

Doch was, wenn der Eigentümer nicht reagiert oder das geforderte Geld nicht zahlt?

Doch was, wenn der Eigentümer nicht reagiert oder das geforderte Geld nicht zahlt? „Dann erhält er eine Mahnung. Erfolgt auch dann keine Reaktion, wird eine Vollstreckung eingeleitet.“ Das heißt, es erfolgt eine Pfändung von Sachgütern oder Geld.

Die Gefahr, dass die Stadt auf den Kosten sitzen bleibt, besteht dennoch: Hat der Eigentümer keine Vermögenswerte, kann auch nicht gepfändet werden. Die einzige Möglichkeit, die dann noch bleibt, ist der Eintrag ins Grundbuch.

„Das ist sehr ärgerlich, da es sich hierbei um Steuergelder handelt.“

„Damit stellen wir als Kommune zum einen sicher, dass wir von einem möglichen Käufer der Immobilie die Schulden zurück gezahlt bekommen“, erklärt Vokoun. „Zum anderen hält sich die Stadt durch den Grundbucheintrag auch die Option offen, eine Zwangsversteigerung des Objektes einzuleiten.“

Dass sich ein Käufer für die Immobilie findet, ist natürlich auch dann nicht garantiert. „All diese Verfahren sind zudem langwierig und mit einem hohem Verwaltungsaufwand verbunden“, so Vokoun. „Das ist sehr ärgerlich, da es sich hierbei um Steuergelder handelt.“ (mz)