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Keine Abwahl in Breitenbach

Von Frank Schedwill 19.09.2006, 17:03

Breitenbach/MZ. - "Die Wahlberechtigten können demnach nur Bürgermeister von rechtlich selbständigen Gemeinden abwählen", sagte Sangerhausens Hauptamtsleiter Jens Schuster. Breitenbach gehört aber seit 2005 zu Sangerhausen. Folge: Römmisch kann deshalb nur von der oberen Kommunalaufsicht seines Amtes enthoben werden - falls er den Anforderungen nicht gerecht werde und erhebliche Missstände auftreten. "Umstände, die ein kommunalaufsichtliches Einschreiten erfordert hätten", seien aber bisher nicht bekannt geworden, heißt es in einem Schreiben der Behörde an die Stadtverwaltung in Sangerhausen. Im Klartext: Die Aufsichtsbehörde sieht keine Pflichtverletzungen des Ortsbürgermeisters. Die Mehrheit des Breitenbacher Ortschaftsrates, die Römmisch u.a. eine schlechte Zusammenarbeit vorwirft und das Verfahren bei einer Gegenstimme eingeleitet hatte, hat um Kosten zu vermeiden die Entscheidung akzeptiert. Die Beschlüsse zum Abwahlverfahren wurden aufgehoben.

"Wir haben auf ein Votum der Bürger gewartet, das gibt es nun leider nicht", sagte Marina Liebau, eine der Kritikerinnen von Römmisch. Man müsse sehen, wie es weiter geht. Der Ortschaftsrat will aber bis zum Ende der Amtszeit 2009 weiter arbeiten.

Römmisch forderte dagegen die Ratsmitglieder auf, zu ihrem Wort zu stehen. "Mehrfach hat die Mehrheit angekündigt, zurückzutreten, wenn ich im Amt bleibe. Nun muss man auch konsequent sein."