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Tourismus im Selketal Übernachten in Ballenstedt: Gästebeitrag wird jetzt auch für Kinder fällig

Die Stadt Ballenstedt hat ihre Gästebeitragssatzung überarbeitet: Ab 1. Januar 2026 sind Kinder und Jugendliche nicht länger beitragsbefreit. Gastgeber müssen außerdem bis Ende 2026 auf ein digitales Abrechnungssystem umstellen.

Von Rita Kunze 30.11.2025, 10:00
Für Kinder und Jugendliche ist künftig ein Gästebeitrag fällig.
Für Kinder und Jugendliche ist künftig ein Gästebeitrag fällig. Foto: dpa

Ballenstedt/MZ. - Nur ein halbes Jahr war sie gültig, jetzt ist die Gästebeitragssatzung der Stadt Ballenstedt noch einmal grundlegend überarbeitet worden. Wichtiges Detail: Waren Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre bislang vom Gästebeitrag befreit, gilt ab 1. Januar 2026 für Kinder ab sieben Jahre ein ermäßigter Beitrag.