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Sanktion vom Saalekreis Sanktion vom Saalekreis: Warum Sebastian Striegel Gutscheine für Flüchtlinge torpediert

Von Michael Bertram 06.11.2018, 13:36
Der Abgeordnete Sebastian Striegel aus Halle sitzt für die Grünen im Landtag.
Der Abgeordnete Sebastian Striegel aus Halle sitzt für die Grünen im Landtag. Archiv/Peter Wölk

Merseburg - Seit dem vergangenen Jahr gibt der Landkreis Saalekreis an Geflüchtete vermehrt Gutscheine statt Geld aus. Damit versucht die Verwaltung laut eigenen Angaben, diejenigen unter den Leistungsberechtigten zu sanktionieren, die aus Behördensicht nicht ausreichend an der Feststellung ihrer Herkunft mitwirken.

Während die Umstellung laut Kreisangaben durchaus Erfolg zeigte und die Verwaltung eine größere Bereitschaft zur Kooperation festgestellt haben will, wird das System nun durch den Grünen-Landtagsabgeordneten Sebastian Striegel torpediert.

So torpediert Striegel das Gutscheinsystem des Saalekreises

Sein Büro in der König-Heinrich-Straße in Merseburg hat der Politiker am Montag nämlich zum offiziellen Tauschplatz erklärt: In den Räumen können Flüchtlinge ihre Gutscheine gegen Bargeld in beliebiger Höhe eintauschen. „Ich beteilige mich mit meinem Büro gern am Tauschring, weil ich überzeugt bin, dass die Stigmatisierung und Ausgrenzung von Geflüchteten falsch ist“, erklärte Striegel in einer Mitteilung.

Er sehe in den Gutscheinen eine erhebliche Einschränkung der Grundrechte, weil damit zum Beispiel keine Anwaltskosten oder Fahrkarten bezahlt werden können und die Personen eines selbstbestimmten Lebens beraubt würden. „Kein Mensch flieht ohne Grund und ich trete dafür ein, dass wir Geflüchteten eine Perspektive bieten müssen, anstelle sie systematisch auszugrenzen“, sagte er.

Tauschring basiert auf gegenseitigem Vertrauen

Bei dem von dem Abgeordneten unterstützten Tauschring können Unterstützer laut Angaben Bargeld in einem mit Name und Geldwert versehenen Umschlag am Tauschort hinterlegen. Gutscheininhaber entnehmen das Geld und legen dafür ihre Coupons im gleichen Wert hinein. Danach können die Kuverts von den Geldgebern wieder abgeholt werden. Mit den Gutscheinen können in Supermärkten Lebensmittel, Putz- und Hygieneartikel, Bekleidung, Schuhe und Hausrat gekauft werden. (mz)