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Kreis will Druck erhöhen Kreis will Druck erhöhen: Gutscheine statt Geld für ausreisepflichtige Ausländer

Von Robert Briest 22.12.2017, 11:47
Eine Demo gegen die Gutscheine hatte es kürzlich in Merseburg gegeben.
Eine Demo gegen die Gutscheine hatte es kürzlich in Merseburg gegeben. Peter Wölk

Merseburg - Gutscheine unterm Weihnachtsbaum erfreuen sich großer Beliebtheit, entbinden sie doch nicht nur den Schenkenden von einer konkreten Präsententscheidung, sondern ermöglichen auch dem Beschenkten, sich nach eigenem Belieben Bücher, Kleidung oder Elektronik auszusuchen.

Wenn das Ausländeramt hingegen Gutscheine ausgibt, löst das bei den Bedachten selten Freude aus. Im Gegenteil: Gutscheine statt Bargeld gilt hier als Sanktion. Und zu der greift die Behörde im Kreis in den letzten Monaten verstärkt.

Druck auf ausreisepflichtige Ausländer soll erhöht werden

Diesen von Flüchtlingsunterstützern als Kritik geäußerten Umstand bestätigt Kreissprecherin Kerstin Küpperbusch: „Insgesamt ist die Zahl der Gutscheinauszahlungen gestiegen.“ Der Kreis beruft sich bei dieser Praxis auf einen Erlass des Landes Sachsen-Anhalt.

Demnach sollen Betroffene, die über ihre Identität oder Staatsangehörigkeit täuschen, Dokumente nicht vorlegen oder sich weigern, an deren Beschaffung mitzuwirken, oder in einem anderen EU-Staat einen Schutzstatus haben, diese Gutscheine erhalten. Das Land will durch diese Maßnahme den Druck auf ausreisepflichtige Ausländer erhöhen, die BRD zu verlassen.

Bei Flüchtlings- und Migrantenorganisationen sorgt diese Praxis für Unmut. Stefanie Mürbe, Sprecherin des Flüchtlingsrates Sachsen-Anhalt, erläutert warum: „Die Flüchtlinge bekommen kein Geld für Lebensmittel, sondern nur die Gutscheine. Die sind zum Teil problematisch einzulösen, weil nicht alle Geschäfte sie annehmen.“

Kritik: Selbstbestimmung und Lebensqualität der Betroffenen eingeschränkt

Dadurch würden Selbstbestimmung und Lebensqualität der Betroffenen eingeschränkt, kritisiert Mürbe. Zumal die Gutscheinausgabe mit einer Leistungskürzung einhergehe. Das Taschengeld werde dann nicht mehr ausgezahlt, die Flüchtlinge hätten so beispielsweise kein Geld mehr für Fahrscheine.

Die vermehrte Ausgabe von Gutscheinen statt Bargeld ist kein reines Saalekreis-Phänomen. Allerdings berichtet Mürbe, von hier habe man zuerst gehört, dass es praktisch angewandt wird. Seit September müssen die Kreise dem Land Leistungskürzungen entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz melden.

Die Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken zeigt, dass von der Sanktionsmöglichkeit sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht wird. Im Burgenlandkreis gibt es nur einen Fall, im Bördekreis hingegen 340. Mit 94 Leistungskürzungen von September bis Ende November lag der Saalekreis im oberen Mittelfeld.

Gutscheinleistungen unterscheiden sich in der Höhe nicht von Geldleistungen

Ihm seien Lebensmittelgutscheine seit Mitte August, Anfang September bekannt, berichtet Mio Lenz vom Café International in Merseburg: „Mittlerweile werden die meisten uns bekannten Menschen in Duldung mit Lebensmittelgutscheinen sanktioniert. Als Begründung wird bei allen uns vorliegenden Bescheiden angegeben, es sei der Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung nicht nachgekommen worden.“ Lenz äußert den Verdacht, dass diese Begründung erstmal pauschal auf alle Betroffenen angewandt werde. Denen sei dabei oft unklar, was genau das beinhalten soll.

Mürbe gibt zudem zu bedenken, dass es schwierig sei, von Personen zu erwarten, dass sie an ihrer eigenen Abschiebung mitwirken. Sie sieht in der gegenwärtigen Praxis sogar einen Verstoß gegen ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte 2012 geurteilt, dass auch Asylbewerbern ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährt werden müsse, das nicht wesentlich unter Hartz-IV-Niveau liegt.

Kreissprecherin Küpperbusch betonte, die Gutscheinleistungen würden sich in der Höhe nicht von den Geldleistungen unterscheiden. Zudem würden fasst alle Großmärkte in Halle und dem Saalekreis die Gutscheine akzeptieren. Zum Stichtag 1. Dezember lebten im Saalekreis 465 Ausländer, die als vollziehbar ausreisepflichtig galten. (mz)