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Milzau Milzau: Bundesgerichtshof hebt Urteile wegen Mordes auf

09.02.2003, 20:30

Halle/Merseburg/MZ/hro. - Fünf junge Männer aus dem Kreis Merseburg-Querfurt, die im November 2001 vom Landgericht Halle wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe zum Mord zu Haftstrafen zwischen acht und vier Jahren verurteilt worden waren, können nun mit milderen Strafen rechnen.

Auf Antrag des Generalbundesanwalts und nach Prüfung der eingelegten Revisionen beschloss der Bundesgerichtshof (BGH) die Aufhebung der Urteile gegen Jan G. (21) aus Klobikau, Tomy G. (16) und Andreas B (22) aus Bad Lauchstädt, Thomas J. (19) aus Oechlitz sowie Daniel G. (25) aus Knapendorf. Die fünf Angeklagten hatten in den Morgenstunden des 25. März 2001 in Milzau nahe der Diskothek "Chic" den 38-jährigen Willi W. mit brutalen Schlägen und Tritten so schwer misshandelt, dass dieser noch am gleichen Tag in einer Klinik verstarb.

Menschen vor Gericht

Auch eine vorherige Notoperation konnte den vor allem im Bauchbereich schwer verletzten Bauarbeiter nicht retten. Vorher hatten die Täter versucht, den stark angetrunkenen Mann auszurauben, was vom Landgericht zusätzlich als versuchter Raub mit Todesfolge gewertet worden war.

Der Tatbestand eines Mordes sei nicht erfüllt, heißt es dazu im Beschluss des BGH, da die "Täter die Gefahr der Tötung nicht erkannt hätten". Der vom Landgericht festgestellte "bedingte Tötungsvorsatz" sei aus der Urteilsbegründung heraus nicht zu erkennen, heißt es weiter.

Der BGH hat die Strafverfahren zu einer neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichtes zurück verwiesen. Ein neuer Termin steht noch nicht fest.