Amtsgericht Merseburg Amtsgericht Merseburg: Porträt wird zum Streitfall
Frankleben/Merseburg - Darf ein gemaltes Porträt auch dann in Ausstellungen veröffentlicht werden, wenn der Porträtierte dafür nicht explizit seine Einwilligung gegeben hat? Reicht in diesem Fall die Begründung des Künstlers, dass die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient, wie es das Kunsturheberrecht formuliert? Diese Fragen standen Dienstag bei einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Merseburg im Mittelpunkt. Am Ende wurde kein Urteil gesprochen. Die Anwälte beider Parteien wollen nun vielmehr in einem Gespräch eine Lösung suchen.
Der konkrete Fall
Im konkreten Fall hatte eine junge Frau eine Unterlassungsklage gegen die Franklebener Künstlerin Julia Wegat eingereicht. Diese hatte sie zweimal porträtiert. Ein Bild war nun in der Ausstellung „Märchenbilder“ gezeigt worden. Dazu hatte es sowohl in der Einladung wie in einem Pressebericht geheißen, dass hier Kinder im Kontext von Gewalt und Missbrauch präsentiert werden. Dagegen wehrte sich die junge Frau. Sie wollte ihr Bild nie mehr in diesem Zusammenhang veröffentlicht wissen. (mz)