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Amtsgericht Merseburg Amtsgericht Merseburg: Fünf Freisprüche im Prozess um brutalen Überfall auf Linke

Von UNDINE FREYBERG 03.12.2013, 11:07
Nach dem Überfall rechter Schläger auf linke Jugendliche wurden die Angeklagten freigesprochen.
Nach dem Überfall rechter Schläger auf linke Jugendliche wurden die Angeklagten freigesprochen. dpa/symbol Lizenz

MERSEBURG/MZ - Der Prozess um einen nächtlichen Überfall von rund zwei Dutzend Rechten gegen eine Gruppe von Linken im April 2010 ist vor dem Amtsgericht Merseburg mit fünf Freisprüchen zu Ende gegangen. Sowohl Staatsanwaltschaft, als auch die Vertreter der Nebenklage, die fünf Anwälte der Angeklagten als auch letztendlich das Gericht kamen zu dem Schluss, dass den heute zwischen 23 und 28 Jahre alten Angeklagten, nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie an dem Überfall beteiligt waren. Bei der „Menschenjagd“ in der Nacht zum 25. April 2010 waren mehrere junge Männer und Frauen durch Tritte und Schläge mit Baseballschlägern und Eisenstangen zum Teil schwer verletzt worden. „Und die Täter laufen weiter frei herum“, sagte Nebenklageanwältin Franziska Nedelmann. Ein schweres Verbrechen in Merseburg bleibe unaufgeklärt. „Das ist heute ein trauriger Tag.“

Angeklagte schweigen bis heute

Die Staatsanwaltschaft erklärte, dass wenn die Mauer des Schweigens nicht durchbrochen werden kann, die Justiz einfach machtlos sei. Die Abteilung Staatsschutz beim Landeskriminalamt habe ein halbes Jahr lang höchst intensiv ermittelt, habe unter anderem 64 Zeugen und 21 Beschuldigte vernommen. Doch für eine Verurteilung reichten die ermittelten Fakten nicht aus.

Kritik gab es erneut an der Tatsache, dass bis zum Prozessbeginn fast dreieinhalb Jahre vergangen waren. Während die Nebenklage argumentierte, dass man die Chance vertan hätte, durch gebotene Zügigkeit zu einem Ergebnis zu kommen, widersprachen Staatsanwalt und Vorsitzender Richter. Ein möglicher Tatnachweis habe immer am seidenen Faden gehangen, sagte der Staatsanwalt. Keiner der Zeugen, die niemanden eindeutig identifizieren konnten, hätte sich dann anders erinnert, so der Richter.