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Angeklagter bestreitet die Tat

Von Andreas Behling 06.05.2008, 14:57

Dessau/Gröbzig/MZ - Der Vorwurf, den Staatsanwältin Heike Kropf gegen den Mann aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld erhebt, wiegt schwer. Der heute 48-Jährige soll im Oktober 1997 seine damalige Lebensgefährtin, mit der er von 1996 bis 2005 in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebte, vergewaltigt haben. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass R. seinerzeit die Schwäche seiner Partnerin ausnutzte, da sie sich kurz zuvor einer Operation unterziehen musste, die ihre Bewegungsfähigkeit einschränkte.

Gleichwohl, so die Staatsanwaltschaft, habe der Mann aus Gröbzig, die noch vorhandenen postoperativen Schmerzen der Frau ignorierend, gegen ihren Willen den Beischlaf verlangt und letztlich auch vollzogen. Im Urteil der ersten Instanz hieß es dazu drastisch, er habe die Frau benutzt "wie einen Hygieneartikel". Zugunsten des gebürtigen Kötheners hatte sich freilich bei der Urteilsfindung ausgewirkt, dass das Geschehen lange zurück lag und er - so jedenfalls die Erkenntnisse - kaum Gewalt angewendet hatte.

Die Ermittlungen zur Vergewaltigung kamen mithin erst in Gang, weil sich Gisbert R. auch an seinem minderjährigen Sohn sexuell vergangen haben soll und die Mutter in Zuge der Vernehmungen behauptete, mit ihr habe er es vor Jahren genauso gemacht. Allerdings ergaben die wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern eingeleiteten Ermittlungen gegen R. keinen hinreichenden Tatverdacht, so dass das Verfahren eingestellt wurde.

Die Ex-Partnerin blieb im Übrigen dem Berufungsprozess, der unter dem Vorsitz von Thomas Knief durchgeführt wurde, unentschuldigt fern. Ob dieses Fehlen auf ein Desinteresse des mutmaßlichen Opfers an der Verhandlung schließen lässt, ist derzeit spekulativ.

Der Vorsitzende beraumte zunächst für den 22. Mai einen Fortsetzungstermin an, zu dem die polizeiliche Vorführung der Frau nicht ausgeschlossen ist.