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Anzeige Achtung – jetzt noch Gelder aus 2023 nutzen

Aktualisiert: 15.05.2024, 12:35
Jan Westphal, Geschäftsführer von Home Instead Halle, im Gespräch
Jan Westphal, Geschäftsführer von Home Instead Halle, im Gespräch Foto: HOME INSTEAD

Seit über einem Jahr beantwortet Jan Westphal, Geschäftsführer des Pflege- und Betreuungsdienstes Home Instead, regelmäßig Fragen rund um die häusliche Pflege. Das Thema ist sehr komplex und für Laien oder Anfänger schwer zu verstehen. Unser heutiges Thema: Entlastungsleistungen. Übrigens … alle bisherigen Themen können Sie auf der Webseite von Home Instead nachlesen.

Was genau versteht man unter Entlastungsleistungen?

Einige kennen vielleicht noch den Begriff „zusätzliche Betreuungsleistungen“. Mit dem Pflegestärkungsgesetz von 2017 wurde festgelegt, dass pflegende Angehörige noch stärker entlastet werden sollen. Mit dem Betrag von 125 Euro pro Monat können zusätzliche Unterstützungsleistungen genutzt werden.

Betreuungskräfte unterstützen beim Kochen
Betreuungskräfte unterstützen beim Kochen
Foto: HOME INSTEAD

Wer bekommt diese 125 Euro?

Genau hier liegt die Besonderheit. Jeder und jede mit einem Pflegegrad erhält dieses Geld zusätzlich zu den anderen Geldern aus der Pflegekasse. Also auch schon mit Pflegegrad 1 stehen diese Leistungen zur Verfügung. Aber: Dieses Geld wird nie in bar ausgezahlt. Pflegebedürftige und deren Angehörige müssen einen Dienstleister, zum Beispiel einen Pflege- und Betreuungsdienst, beauftragen.

Womit genau beauftragen?

Die Gelder können ganz vielfältig eingesetzt werden. Zum Beispiel zur Erledigung von Einkäufen, Begleitung zum Spaziergang oder Teilnahme an einer Sing- und Bastelgruppe. Aber auch für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege. Die Rechnung für die Dienstleister wird bei der Pflegekasse eingereicht, und diese erstattet dann den Betrag. Einfacher wird es, wenn ein Dienst beauftragt wird, der einen Vertrag mit der Pflegekasse hat. Dann rechnet dieser direkt ab und übernimmt den Schriftverkehr.

Was heißt das, Gelder aus 2023 nutzen?

Entlastungsleistungen aus dem Jahr 2023, also bis zu 1.500 Euro, können noch bis zum 30.06.2024 beantragt und genutzt werden. Nicht genutzte Gelder verfallen zum 30.06.2024.

Und was sollten Pflegebedürftige und deren Angehörige jetzt genau tun?

Am einfachsten ist es, zum Hörer zu greifen und einen Termin mit uns zu vereinbaren. Telefon: 0345 / 680 082-73. Wir klären dann mit der Pflegekasse, ob und in welcher Höhe noch Gelder aus 2023 vorhanden sind. Welche genauen Leistungen dann von uns übernommen werden können, besprechen wir in dem ersten Termin vor Ort. Leider wissen immer noch zu wenige Menschen, was die Pflegekasse und somit ein Pflege- und Betreuungsdienst alles übernehmen kann. Angehörige versuchen oft, alles selbst zu „wuppen“, und kommen damit an ihre persönlichen Leistungsgrenzen. Genau hier setzt das Pflegestärkungsgesetz an: Pflegende Angehörige brauchen Unterstützung, und pflegebedürftige Menschen sollen möglichst lang selbstbestimmt in ihrer eigenen Umgebung leben können.

Haben Sie konkrete Fragen zur Unterstützung in der häuslichen Umgebung? Dann schreiben Sie uns:  [email protected].

Wir werden das Thema gern aufgreifen.

Kontakt:

Home Instead Halle (Saale)
Leipziger Chaussee 147
06112 Halle (Saale)
Tel.: 0345 / 680 082 - 73
Fax: 0345 / 680 082 - 74
[email protected]
www.homeinstead.de/halle-saale

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