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Berufungsverfahren Landgericht Dessau-Roßlau bestätigt Urteil gegen einen Angeklagten aus Zahna-Elster

Autohändler meldet Oldtimer für Kunden nicht an. Er verkauft ihn anderweitig. Warum die Richterin darin auch einen Fall für die Gewerbeaufsicht sieht.

Von ANDREAS BEHLING 08.01.2022, 14:30
Das Eingangsportal des Landgerichtes in Dessau.
Das Eingangsportal des Landgerichtes in Dessau. Foto: Lutz Sebastian

ZAHNA-ELSTER/DESSAU/MZ - „Für die Werte, um die es ging, war das Urteil des Amtsgerichts Wittenberg mehr als milde“, konstatierte Siegrun Baumgarten. Für die Vorsitzende Richterin der 7. Strafkammer des Landgerichts Dessau-Roßlau und ihre beiden Schöffinnen kam daher nicht in Frage, eine Veränderung in der Strafhöhe vorzunehmen. Die hatte sich der Angeklagte aus Zahna-Elster mit seinem Verteidiger Tobias Sacher erhofft.