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Gerbisbach: Schweinemastanlage seit über zehn Jahren ohne gültige Genehmigung Drei Gerichte bestätigen Rechtswidrigkeit: Jessener Stadtrat schweigt

Stadträtin Gabriele Wolf mahnt Jessens Stadtrat an seine Verantwortung für Recht und Gesetz. Kommune solle sich mehr für das Problem Schweinemast interessieren.

Von Klaus Adam Aktualisiert: 26.09.2025, 10:12
Seit zehn Jahren ist die Schweinemastanlage Gerbisbach aufgrund einer Genehmigung in Betrieb, die   Gerichte als rechtswidrig beurteilten.
Seit zehn Jahren ist die Schweinemastanlage Gerbisbach aufgrund einer Genehmigung in Betrieb, die Gerichte als rechtswidrig beurteilten. (Foto: Frank Grommisch)

Jessen/MZ. - „Über zehn Jahre werden in der Mastanlage in Gerbisbach ohne rechtliche Genehmigung Schweine produziert.“ In der Revisionsverhandlung am 11. September habe dies das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erneut festgestellt. Und damit nach dem Verwaltungsgericht in Halle sowie dem Oberverwaltungsgericht in Magdeburg nun auch die höchste Verwaltungsgerichtsinstanz in der Bundesrepublik. Mit dieser Information meldete sich Gabriele Wolf (Fraktion WFH/FDP/Wegener) im entsprechenden Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung am Dienstag zu Wort.