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Gericht bestätigt Mängel bei umstrittener Mastanlage Schweinemast Gerbisbach bleibt rechtswidrig – darf aber weiterlaufen

Die Schweinemastanlage Gerbisbach produziert trotz einer nicht rechtskonformen Genehmigung. Das ist nun höchstrichterlich bestätigt. Warum sie dennoch nicht stillgelegt wird.

Von Klaus Adam 13.09.2025, 10:30
Gegen die Schweinemastanlage Gerbisbach gab es Demonstrationen, seit die ersten Pläne bekannt wurden, wie hier im Jahr 2008.
Gegen die Schweinemastanlage Gerbisbach gab es Demonstrationen, seit die ersten Pläne bekannt wurden, wie hier im Jahr 2008. Foto: Christel

Gerbisbach/MZ. - Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag eine weitere Entscheidung in puncto der Rechtmäßigkeit der Schweinemastanlage in Gerbisbach getroffen. Es hat sowohl die Revision der Anlagenbetreiber als auch die Anschlussrevision des BUND (Bund Für Umwelt und Naturschutz Deutschland) zurückgewiesen. Damit hat das Urteil aus der Vorinstanz, des Oberverwaltungsgerichtes Magdeburg, Bestand: Die Genehmigung der Schweinemast- und Biogasanlage Gerbisbach ist rechtswidrig und nicht vollziehbar.