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Urteil am Landgericht Halle gefällt Messerstecher von Gerbstedt muss acht Jahre und sechs Monate hinter Gitter

Das Landgericht wertet die blutige Messerattacke in Gerbstedt im Juni vergangenen Jahres im Haus des Opfers als spontan ausgeführte, gefährliche Körperverletzung und nicht als versuchtes Tötungsdelikt.

Von Susanne Christmann 18.02.2026, 18:15
Hinter dieser Tür im Landgericht Halle wurde das Urteil gegen den Messerstecher von Gerbstedt gesprochen.
Hinter dieser Tür im Landgericht Halle wurde das Urteil gegen den Messerstecher von Gerbstedt gesprochen. (Foto: Susanne Christmann)

Gerbstedt/Halle/MZ - Acht Jahre und sechs Monate Haft für einen räuberischen Angriff und eine gefährliche Körperverletzung - so lautet das Urteil gegen den Messerstecher von Gerbstedt.