Urteil am Landgericht Halle gefällt Gerbstedt: Messerangreifer erhält acht Jahre und sechs Monate Haft
Das Landgericht Halle stuft die Messerattacke im Juni 2025 im Wohnhaus des Opfers als spontane, gefährliche Körperverletzung ein – nicht als versuchtes Tötungsdelikt. Entsprechend fällt das Strafmaß aus.
Aktualisiert: 18.02.2026, 22:32

Gerbstedt/Halle/MZ - Acht Jahre und sechs Monate Haft für einen räuberischen Angriff und eine gefährliche Körperverletzung - so lautet das Urteil gegen den Messerstecher von Gerbstedt.
