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Urteil am Landgericht Halle gefällt Gerbstedt: Messerangreifer erhält acht Jahre und sechs Monate Haft

Das Landgericht Halle stuft die Messerattacke im Juni 2025 im Wohnhaus des Opfers als spontane, gefährliche Körperverletzung ein – nicht als versuchtes Tötungsdelikt. Entsprechend fällt das Strafmaß aus.

Von Susanne Christmann Aktualisiert: 18.02.2026, 22:32
Hinter dieser Tür im Landgericht Halle wurde das Urteil gegen den Messerstecher von Gerbstedt gesprochen.
Hinter dieser Tür im Landgericht Halle wurde das Urteil gegen den Messerstecher von Gerbstedt gesprochen. (Foto: Susanne Christmann)

Gerbstedt/Halle/MZ - Acht Jahre und sechs Monate Haft für einen räuberischen Angriff und eine gefährliche Körperverletzung - so lautet das Urteil gegen den Messerstecher von Gerbstedt.