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Bau der Entenmastanlage  Bau der Entenmastanlage : Bürgerinitiative in Planung

Von wladimir Kleschtschow 28.09.2015, 12:51
Auf dem Gelände der ehemaligen Schweinemastanlage in Freist könnten bald Enten gezüchtet werden.
Auf dem Gelände der ehemaligen Schweinemastanlage in Freist könnten bald Enten gezüchtet werden. Jürgen Lukaschek Lizenz

Freist - In Freist, Oeste, Zabitz und anderen anliegenden Dörfern wächst der Widerstand gegen den geplanten Bau einer Entenmastanlage in unmittelbarer Nähe der Orte. „Demnächst gründen wir eine Bürgerinitiative“, teilt Hans-Jürgen Paasch aus Oeste mit. Er wohnt direkt neben dem Standort der künftigen Anlage. Auf einem Flurstück neben einer ehemaligen Schweinemastanlage sollen 29 500 Tiere gehalten werden.

Paasch berichtet von einer Info-Veranstaltung mit Fragen an den Investor Volker Schon. Warum muss die Anlage an der Dorfgrenze gebaut werden? Wo wird der Mist gelagert, wie wird er entsorgt? Was ist mit geschützten Tierarten in der Gegend? Die Anwohner befürchten nicht zuletzt starke Geruchsbelästigung. Gestank und Fliegen - das kenne man von der Ex-Schweinemastanlage, heißt es.

Die Investoren vermochten die Gemüter nicht zu beruhigen. „Zur Frage der Mistentsorgung wurde versichert, dass der Mist nicht auf dem Gelände gelagert, sondern von den Bauern auf die Felder ausgebracht werde“, schildert Paasch. Wie das aber in der Wachstumszeit, in der kein Mist ausgebracht werde, funktionieren soll, habe Schon nicht sagen können.

Die Stadt Gerbstedt hat dem Bauvorhaben zugestimmt. Vom Gesetz her sei der Bau zulässig, so Bürgermeister Schwarz. Die Investoren bestehen auf ihrem Recht. Umso gereizter war die Stimmung nach der Info-Veranstaltung. „Viele wollen jetzt bei der Bürgerinitiative mitmachen“, so Paasch.

Eine Bauvoranfrage für die Anlage liegt beim Landkreis, der die Genehmigungsbehörde ist, so die Sprecherin Michaela Heilek auf MZ-Anfrage. Dabei werden verschiedene Fragen vorab geklärt - so auch die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens. Das Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, was aber demnächst erfolgen soll. Nach Abschluss des Verfahrens schließe sich dann das eigentliche Baugenehmigungsverfahren an. (mz)