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Untreue-Verfahren Untreue-Verfahren: Staatsanwaltschaft fordert 16 Monate für Wiegand

Von Jan-Ole Prasse 08.12.2014, 10:21
Ein Justizbeamter (l.) lässt Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (r., parteilos) und dessen Anwalt Michael Nagel (M.) im Juni 2014 in den Gerichtssaal in Halle.
Ein Justizbeamter (l.) lässt Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (r., parteilos) und dessen Anwalt Michael Nagel (M.) im Juni 2014 in den Gerichtssaal in Halle. dpa/Archiv Lizenz

Halle (Saale) - Die Staatsanwaltschaft hat 16 Monate auf Bewährung für Halles Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) wegen schwerer Untreue in drei Fällen gefordert. Zudem solle der Kommunalpolitiker 10.000 Euro an die Landeskasse zahlen, forderte der Ankläger am Montag vor dem Landgericht Halle.

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass der Rathauschef bei seinem Amtsantritt im Dezember 2012 seinen drei Mitarbeiter - Büroleiterin Sabine Ernst sowie den Referenten Oliver Paulsen und Martina Wildgrube - vorsätzlich ein höheres Gehalt zugebilligt habe als im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vorgesehen.

Dadurch entstehe der Stadt bis zum Ende von Wiegands siebenjähriger Amtszeit ein Schaden von rund 250.000 Euro. "Er handelte wissentlich und willentlich und hat keine Reue gezeigt. Er wollte sprichwörtlich mit dem Kopf durch die Wand", sagte Staatsanwalt Frank-Thomas Schulze in seinem anderthalbstündigen Plädoyer am Montagmorgen vor der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht in Halle.

Keiner der drei Mitarbeiter haben ausreichend Berufserfahrung, die das höhere Gehalt rechtfertigen würden. Zudem könne von einem personellen Engpass bei den Stellen im OB-Büro keine Rede sein, so Schulze.

Hauptverteidiger fordert Freispruch

Der Hauptverteidiger von Wiegand, Michael Nagel, wies die Anklage dagegen als gegenstandlos zurück und forderte einen Freispruch. Der OB habe in zulässiger Weise das Tarifrecht bei den Verträgen der drei Mitarbeiter angewendet. „Wo sich zwei Juristen streiten, gibt es immer drei Rechtsmeinungen.

Die Staatsanwaltschaft hat bis heute mitnichten darlegen können, warum die Rechtsauffassung des Oberbürgermeisters unvertretbar sein solle“, sagte er in seinem 30 Minuten langen Schlussvortrag. Nagel warf der Anklage schwerwiegende Fehler im Ermittlungsverfahren vor. Die Staatsanwaltschaft sei einseitig gegen den OB vorgegangen. Dies hätte auch die Hauptverhandlung ergeben. „Von Objektivität der Staatsanwaltschaft kann zu keinem Zeitpunkt die Rede sein“, so Nagel.

Das Verfahren wird am Donnerstag mit den Plädoyers von Wiegands weiteren Anwälten, Jan Schlösser und Ralph Heiermann, fortgesetzt.  Mit einem Urteil wird am Freitag gerechnet.

Bernd Wiegand (r.) steht mit seinem Anwalt Michael Nagel vor der Anklagebank.
Bernd Wiegand (r.) steht mit seinem Anwalt Michael Nagel vor der Anklagebank.
Jens Schlueter Lizenz