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"Hasi" kommt durch Formfehler davon Räumung der "Hasi" in der Hafenstraße geplatzt: Wer hat Schuld?

Von Oliver Müller-Lorey 23.11.2018, 08:55
Nach wie vor wird um die "Hasi" gestritten.
Nach wie vor wird um die "Hasi" gestritten. Silvio Kison

Halle (Saale) - Nach der überraschend gescheiterten Räumung des besetzten Hauses in der Hafenstraße, der sogenannten Hasi, sind viele Fragen offen. Die Polizei hatte ein Amtshilfeersuchen der Gerichtsvollzieherin abgelehnt und den Einsatz damit überraschend beendet. Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) meinte am Donnerstag: „Der Bürger kann nur schwer bis gar nicht verstehen, was dort passiert ist.“

Die HWG kündigt sogar schon eine neue Räumung an. Um Licht ins Dunkel zu bringen, beantwortet die MZ die wichtigsten Fragen.

Warum wurde das Haus nicht geräumt?

Der Räumungstitel richtete sich laut Polizei nur gegen den Capuze-Verein als Nutzer der Hasi. Es befanden sich aber auch noch weitere Personen auf dem Grundstück. „Die Gerichtsvollzieherin hat gegenüber der Polizei zum Ausdruck gebracht, dass sie die Absicht habe, alle Personen und Sachen vom Gelände verbringen zu wollen“, sagt Polizeisprecher Ralf Karlstedt.

Nach rechtlicher Prüfung sei die Polizei zu dem Schluss gekommen, dass die Räumung nicht rechtmäßig sein könnte. Daher habe sich der Einsatzleiter dazu entschlossen, der Gerichtsvollzieherin dabei keine Amtshilfe zu gewähren.

War nicht schon vorher bekannt, dass auch Nicht-Mitglieder auf dem Gelände sein könnten?

Doch, sagt zumindest die Polizei. „Wir hatten bereits vorab unsere Bedenken hinsichtlich einer kompletten Räumung geäußert, da es klare Anzeichen dafür gab, dass der Verein zwar seinen Besitz übergeben wird, aber sich noch weitere Mitnutzer im Haus aufhalten“, so Karlstedt. Im Vorfeld habe es auch eine Besprechung zwischen Polizei und der Gerichtsvollzieherin gegeben.

Warum ist die Polizei dennoch mit einem Großaufgebot angerückt?

Weil laut Polizei Erkenntnisse vorlagen, dass bei der Räumung mit massivem Widerstand gerechnet werden muss. „Unabhängig davon erforderten die angemeldeten Versammlungen und Mobilisierungen gegen die Räumung eine entsprechende polizeiliche Vorsorge“, so Karlstedt. Aufgrund verschiedener Veröffentlichungen habe man davon ausgehen müssen, dass weitere Versammlungen hinzukommen würden. Dies habe sich auch bestätigt. Die Polizei spricht von fünf Versammlungen mit mehreren hundert Teilnehmern.

Wie reagiert die Wohnungsgesellschaft HWG als Eigentümerin?

Die HWG sieht die Schuld für die gescheiterte Räumung bei der Polizei. „Wir stellen klar, dass wir keine formellen Fehler gemacht haben“, sagt Unternehmenssprecher Steffen Schier. „Die HWG erwartet von der Polizei eine Erklärung, wer die Entscheidung, nicht zu räumen, getroffen hat und wie sie zustande gekommen ist.“

Die Gerichtsvollzieherin werde ein neues Amtshilfeersuchen an die Polizei stellen. „Sie hält ihr gestriges Amtshilfeersuchen für rechtmäßig. Die Polizei ist verpflichtet, diesem Amtshilfeersuchen nachzukommen“, so Schier.

Wie bewerten Juristen den Fall?

In Justiz-Kreisen wurde die Räumung heiß diskutiert. Ein Insider, der anonym bleiben will, wundert sich über die Weigerung der Polizei, Amtshilfe zu leisten.

Nach seiner Meinung ist es unwichtig, ob die Personen auf dem Gelände einen Untermietvertrag haben, wie es der Capuze-Verein behauptet. Entscheidend sei vielmehr, ob sie dort tatsächlich wohnen würden und das mit persönlichen Dingen wie Bildern oder Namensschildern belegen könnten. Um das zu prüfen, hätte die Polizei der Gerichtsvollzieherin ermöglichen müssen, ins Haus zu gehen.

Was hat der Polizeieinsatz gekostet?

Diese Frage verweist das Innenministerium an die Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd. Dort könne man die Kosten nicht beziffern, hieß es. Ein Vergleich zeigt zumindest die Dimension: Ein Einsatz mit rund 950 Beamten beim Bundesliga-Fußballspiel zwischen Hamburg und Bremen hat laut Berechnung der Süddeutschen Zeitung rund 415.000 Euro gekostet.

Wie geht es jetzt weiter?

Die Hasi wird mindestens noch ein halbes Jahr lang existieren, lauten Schätzungen aus Justiz-Kreisen. Um die verbliebenen Hausbesetzer des Geländes zu verweisen, muss die HWG beim Capuze-Verein deren Namen erfragen.

Sollten die Namen bekannt werden, muss die HWG die Personen zum Verlassen des Geländes auffordern. Tun sie das nicht freiwillig, gibt es eine weitere Räumungsklage, die mindestens drei Monate in Anspruch nehmen wird, heißt es.

Gibt es wieder Hoffnung für eine politische Lösung?

Danach sieht es eher nicht aus. Noch vor einer Woche hatte der rot-rot-grüne OB-Kandidat Hendrik Lange erklärt, dass es keine weitere Stadtratsinitiative für die Hasi geben werde. Auch nach der gescheiterten Räumung hält er sich bedeckt. „Wir diskutieren innerhalb und mit anderen Fraktionen darüber, was passiert ist“, sagte er.

„Wir haben immer Hoffnung, dass es an dieser Stelle ein sozio-kulturelles Zentrum gibt, aber es bleibt dabei: man braucht dafür eine Mehrheit.“ Wiegand sagte der MZ, er sehe derzeit keine politischen Bestrebungen, das Thema noch einmal aufzumachen.

Könnten Hausbesetzungen auf diese Art und Weise immer wieder verlängert werden?

Bis die entsprechenden Gesetze geändert werden, können Hausbesetzer alle juristischen Möglichkeiten nutzen. Dass es davon bald weniger gibt, daran arbeitet der hallesche Bundestagsabgeordnete Christoph Bernstiel (CDU).

Er werde sich dafür einsetzen, dass Gesetzeslücken geschlossen werden. „Wir dürfen nicht zulassen, dass diejenigen, die unseren Rechtsstaat bei jeder Gelegenheit in Frage stellen, sich nun hinter diesem verstecken.“ Räumungstitel müssten für die Entfernung aller Personen von einem Gelände gelten. (mz)

Es waren rund 700 Beamte im Einsatz.
Es waren rund 700 Beamte im Einsatz.
Silvio Kison