1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Halle
  6. >
  7. Kein Geld für Gastro-Job?: Kein Geld für Gastro-Job?: Angestellter klagt nach nicht gezahltem Lohn

Kein Geld für Gastro-Job? Kein Geld für Gastro-Job?: Angestellter klagt nach nicht gezahltem Lohn

Von Katja Pausch 23.02.2021, 08:00
Café „Roter Horizont“
Café „Roter Horizont“ Silvio Kison

Halle (Saale) - Ohne Lohn soll ein Arbeitnehmer in der halleschen Gastronomie gearbeitet haben. Das behauptet zumindest die Freie Arbeitnehmer*innen-Union (FAU) Halle, die nun im Interesse des Angestellten Klage eingereicht haben will. „Die Geschäftsführung setzt sich über die Rechte eines Beschäftigten hinweg“, behauptet Nepomuk Diener, Sprecher der FAU, die bundesweit agiert und in Halle die Interessen von rund 40 bis 50 Geringverdienern und prekär Beschäftigten in verschiedenen Branchen vertritt.

Gerichtsstreit: Kein Lohn für Gastro-Job?

Gesprächsangebote der gewerkschaftlichen Vertretung an den betreffenden Gastronomen seien bisher ignoriert worden, erklärt Diener, so dass man sich nun gezwungen gesehen habe, die Lohnzahlungen gerichtlich einzufordern: „Am Freitag haben wir die Lohnklage eingereicht.“ Konkret geht es um das Handelshaus Hansen Connoisseur UG. Dessen Geschäftsführer Steffen Hansen, so die Gewerkschaft, verweigere einem seiner Angestellten seit mehreren Monaten die Lohnzahlung.

Der Betreffende habe auf die vollständige Bezahlung seiner Einarbeitung bestanden, woraufhin Hansen wörtlich mitgeteilt habe, dass er Einarbeitungszeit grundsätzlich nicht bezahle. Außerdem behaupte der Gastronom, so Diener, dass es gar kein Beschäftigungsverhältnis gegeben habe. Diese Aussage bekräftigte Hansen auch selbst auf Nachfrage der MZ. „Der Betreffende hat zu keiner Zeit bei mir gearbeitet“, so Steffen Hansen, der sich derzeit nicht weiter zu dem Fall äußern wolle.

Außergerichtliche Einigung wäre möglich

Auch auf einen angebotenen Vergleich sei Hansen nicht eingegangen. „Wir klagen nun auf vollständige Bezahlung der Einarbeitung, der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, in der der Angestellte aber nicht arbeiten durfte, sowie auf Abgeltung der Urlaubsansprüche von 2020“, so Diener, der klarstellt, dass „mündliche Arbeitsverträge genauso Gültigkeit haben wie schriftliche“.

Zudem habe der Betroffene bereits für den „Roten Horizont“ gearbeitet. „Sich dann auf den Standpunkt zu stellen, es gäbe keinen Vertrag, zeugt von grober Ignoranz gegenüber fundamentalen Arbeitsrechten“, sagt Diener. „Und selbstverständlich muss die Einarbeitung bezahlt werden.“ Man wisse, dass es der Gastro-Branche gerade nicht gut gehe. „Aber auch Angestellte müssen Miete zahlen“, so Diener. Es sei indes auch jetzt noch eine außergerichtliche Lösung möglich. (mz)