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Halle Halle: Urteil nach Misshandlung

Von SILVIA ZÖLLER 27.04.2012, 17:41

Halle (Saale)/MZ. - Der gläubige Moslem hatte das Kind krankenhausreif geprügelt und gedroht, sie zu töten, weil es bestimmte Regeln des Korans nicht eingehalten hatte - etwa das Bad mit dem falschen Fuß zu betreten oder englische Popmusik zu hören. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen vier Jahre Haft gefordert und will nun eine Berufung prüfen.

"Ich hoffe darauf, dass der Angeklagte in seiner Gemeinde verkündet, dass uns der Schutz der Kinder heilig ist", so Glomski in der Urteilsbegründung. Damit den fünf weiteren Kindern des Mittvierzigers kein ähnliches Schicksal blüht, ordnete das Gericht strenge Bewährungsauflagen an - unter anderem ein Anti-Gewalt-Training und eine außergewöhnlich lange Bewährungszeit von fünf Jahren. "Wir hoffen, dass Sie die Erziehung Ihrer Kinder menschenwürdiger gestalten", sagte Glomski.

Sorgfältig hatte das Gericht in dem seit Anfang März laufenden Verfahren den religiösen und kulturellen Hintergrund des Angeklagten erkundet, der regelmäßiger Besucher der halleschen Moschee ist. Aber auch die schweren Folgen, die die Prügelattacken bei dem Mädchen ausgelöst hatten: Sie lebt heute in einer Pflegefamilie und leidet an einer posttraumatischen Belastungsstörung, die mindestens zwei Jahre Therapie erfordern.

Fazit war für Staatsanwältin Gudrun Anacker: "Der Islam selbst verlangt dieses Verhalten nicht. Vielmehr soll Erziehung laut Koran durch vorbildhaftes Verhalten geschehen." Es sei dem Angeklagten klar gewesen, dass sein Handeln verboten ist. Wegen Misshandlung Schutzbefohlener, Körperverletzung und schwerer Körperverletzung forderte sie vier Jahre Haft.

Anders sah es Verteidiger Fatih Karasu, der betonte, dass der Angeklagte selbst mit Schlägen als Erziehungsmittel aufgewachsen sei und so in seinem eigenen Verständnis glaubte, richtig zu handeln. "Gleichwohl ist er dabei über die Stränge geschlagen", so Karasu. Gerade die gute Erziehung der Kinder sei eines der wichtigsten Ziele im Islam und umso schwerer sei es für seinen Mandanten gewesen, zu akzeptieren, das das Kind nun von anderen erzogen wird. Er hatte auf eine Bewährungsstrafe von 21 Monaten plädiert.