Betrug mit EC-Karte Altenpflegerin aus Halle zu Freiheitsstrafe verurteilt
Weil sie mit der EC-Karte eines Patienten heimlich über 5.000 Euro abhob, ist die Mitarbeiterin eines ambulanten Pflegedienstes vom Amtsgericht Halle nun verurteilt worden. Warum sie dennoch nicht ins Gefängnis muss.

Halle (Saale)/MZ. - Die Mitarbeiterin eines Pflegedienstes in Halle ist wegen Computerbetrugs in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Die Strafe des Amtsgerichts wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Altenpflegerin betreute ihr Opfer ambulant
Nach den Feststellungen des Gerichts war die Frau im Tatzeitraum (Oktober bis November 2024) als Altenpflegerin in einem ambulanten Dienst tätig und betreute dabei auch den späteren Geschädigten.
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Zwischen beiden bestand ein Vertrauensverhältnis, weshalb der Mann der Pflegerin im Oktober 2024 seine EC-Karte samt PIN übergab, damit sie für ihn Geld abhebe.
Bewährungsstrafe ist rechtskräftig
Zwar hob die Angeklagte zunächst die vereinbarte Summe ab und übergab sie dem Mann, behielt die Karte jedoch und tätigte in der Folgezeit weitere Abhebungen für eigene Zwecke. Insgesamt erlangte sie laut Mitteilung des Amtsgerichts auf diese Weise 5.500 Euro.
Wegen ihres umfassenden Geständnisses setzte das Gericht die Strafe zur Bewährung aus. Das widerrechtlich erbeutete Geld wurde eingezogen. Das Urteil ist rechtskräftig.