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Sind die Obergrenzen korrekt? Streit um die Bürgergeld-Miete in Mansfeld-Südharz

Grüne und Linke zweifeln die neue Regelung zu den Miet-Obergrenzen für Bürgergeldempfänger in Mansfeld-Südharz an. Wie das Konzept zustande kam und wie der Kreistag entschied.

Von Grit Pommer 11.01.2026, 19:17
Miet- und Heizkosten übernehmen Jobcenter und Sozialamt nicht in unbegrenzter Höhe.
Miet- und Heizkosten übernehmen Jobcenter und Sozialamt nicht in unbegrenzter Höhe. Foto: M. Schumann

Sangerhausen/MZ. - Vor einem Jahr ist im Landkreis Mansfeld-Südharz eine neue Regelung bei den sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU) in Kraft getreten. Der Begriff beschreibt die Miet-, Neben- und Heizkosten, die Jobcenter oder Sozialamt für Unterstützungsbedürftige übernehmen.

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts muss die Frage, bis zu welcher Obergrenze diese Kosten angemessen sind, nach den Verhältnissen vor Ort entschieden werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass Bedürftige zu solchen Konditionen auch tatsächlich Wohnraum finden. Die Erstellung eines vom Gericht geforderten schlüssigen Konzepts hatte der Landkreis ausgeschrieben, den Zuschlag bekam das Hamburger Unternehmen Koopmann Analytics.

Schlüssiges Konzept für Kosten der Unterkunft: Schrott-Wohnungen fielen raus

Die Hamburger schrieben Vermieter an, befragten Mieter, analysierten die tatsächlichen Zahlungen des Jobcenters und Sozialamts und legten am Ende ein 51 Seiten starkes Konzept vor. Darin erklären die Macher unter anderem, wie sie verhindert haben, dass besonders niedrige Mieten für Schrottwohnungen den Schnitt nach unten ziehen.

So seien von den fast 7.500 erhobenen Fällen gut 450 ausgeschlossen worden, weil die Wohnungen beispielsweise nicht über eine zeitgemäße Ausstattung verfügen. Dazu gehören Innen-WC, Isofenster, Sammelheizung und eine Elektroausstattung mit Unterputzleitungen. Auch Wohnungen, für die die Vermieter eine „sehr einfache, stark belastete Wohnlage“ angaben, fielen raus.

Mietkosten für Bürgergeldempfänger in MSH: 32,5 Millionen im Jahr 2025

Bei den kalten Betriebskosten, zu denen vor allem Müllentsorgung, Wasser und Abwasser zählen, zeigte sich, dass sie bei den Leistungsempfängern durchweg höher sind als im Schnitt der gesamten Mieter. Zu Gunsten der Leistungsempfänger habe man die höheren Kostensätze ins Konzept übernommen, heißt es in dem Papier.

Die Zahlen, die am Ende herauskamen, sorgten Ende 2024 bei Vermietern trotzdem für Aufregung. So gelten für einen Zwei-Personen-Haushalt statt früher rund 600 Euro jetzt nur noch 393 Euro Bruttokaltmiete als angemessene Obergrenze. Auch die Fraktion Linke/Grüne protestierte, sprach von Kürzungen um bis zu 37 Prozent. Der Landkreis indes versicherte, dass für Mieter Bestandsschutz gelte und bei neuen Bewilligungen 80 Prozent der Anträge die Grenzen einhalten würden. Im vergangenen Jahr wurden für Kosten der Unterkunft 32,5 Millionen Euro im Kreishaushalt eingeplant.

Forderung von Linke/Grüne: Vorerst zurück zu den alten Regeln

Die Kreistagsfraktion Linke/Grüne kämpft unterdessen weiter gegen die neue Regelung. Sie brachte jetzt einen Entschließungsantrag in den Kreistag ein, nach dem man in Mansfeld-Südharz vorerst zu den bisherigen Werten zurückkehren sollte: Beträge laut Wohngeldgesetz plus zehn Prozent Sicherungszuschlag.

Die Fraktion zweifelt zum einen das Verfahren an, mit dem die neuen Obergrenzen ermittelt wurden. Auf eigene Anfragen bei 25 Vermietern im Landkreis habe man sechs gefunden, die die Erhebung nicht kannten. Zum anderen bezweifeln Linke und Grüne, dass es - wie im schlüssigen Konzept ermittelt - tatsächlich genug Wohnraum in Mansfeld-Südharz gibt, der die neuen Obergrenzen der Nettokaltmiete einhält.

Zumutbarer Wohnraum: „Nicht immer der gewünschte und gleich um die Ecke“

Dem widersprach im Kreistag eine Vertreterin der Verwaltung. Wenn sich Leute meldeten und erklärten, keinen angemessenen Wohnraum zu finden, könne man durchaus welchen vermitteln, erklärte sie. Das müsse aber eben „nicht immer der gewünschte und gleich um die Ecke“ sein.

Daniel Feuerbergs (Linke/Grüne) Antrag zur Geschäftsordnung, das Papier seiner Fraktion zurück in die Ausschüsse zu verweisen und dort weiter zu diskutieren, fand im Kreistag keine Mehrheit. Der Entschließungsantrag selbst wurde mit 28 zu acht Stimmen bei sieben Enthaltungen abgelehnt.