Verfahren bleibt eingestellt Im Fall Oury Jalloh aus Dessau: Bundesverfassungsgericht weist Beschwerde ab
Im Fall des Asylbewerbers Oury Jalloh, der 2005 in einer Polizeizelle verbrannt ist, hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde seines Bruders gegen das Einstellen der Ermittlungen nicht zur Entscheidung angenommen. Wie das begründet wird.
Karlsruhe/Dessau/EPD - Der Fall des 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh muss nicht erneut von der Justiz aufgerollt werden. Eine entsprechende Verfassungsbeschwerde des Bruders von Jalloh hat das Bundesverfassungsgericht abgewiesen. Die Einstellung weiterer Ermittlungen in dem Fall verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss (2 BvR 378/20).