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Geplanter Windpark Geplanter Windpark: Die Anwohner protestieren weiter

Von Katrin Löwe 30.05.2003, 17:23

Quellendorf/MZ. - Und zumindest ein Teil der 112 Mosigkauer, die auf einer Unterschriftenliste gegen den Windpark protestierten, war jetzt anwesend zum offiziellen Erörterungstermin, in dem während des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz Einwände behandelt wurden, die beim Regierungspräsidium Dessau eingegangen sind.

Für die Errichtung von 18 Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von 114 Metern und einem Rotorkreisdurchmesser von 70 Metern hat die Bremer Astrium GmbH einen Antrag gestellt, jeweils neun auf Libbesdorfer und Quellendorfer Terrain, beide vor Jahren ausgewiesen als Windeignungsgebiet. Die Mosigkauer - allerdings auch mehrere Libbesdorfer, die mit Hilfe von Anwälten gegen den Windpark vorgehen - befürchten unzumutbare Einschränkungen ihrer Wohn- und Lebensqualität, u.a. durch Schattenschlag, Schallbelästigung, einen "Discoeffekt" durch Sonneneinstrahlung auf die Rotoren, Eisabwurf.

Ängste, die ihnen in der von Günter Manske vom Regierungspräsidium geleiteten und zeitweise sehr emotional verlaufenden Anhörung letztlich keiner nehmen konnte. Auch wenn insbesondere Thomas Schirmer von der Astrium GmbH mit zahlreichen Zahlen und Gutachten aufwartete, die zeigen sollten, dass sich die zu erwartenden Beeinträchtigungen zumindest gesetzlich innerhalb der geforderten Normen bewegen.

Lediglich auf den Grundstücken der Windkraftgegner aus der Libbesdorfer Dorfstraße sei eine Überschreitung des Grenzwertes für Schattenwurf von 30 Minuten am Tag bzw. 30 Stunden im Jahr zu erwarten, dies könne jedoch durch den Einbau einer Schattenabschaltautomatik verhindert werden. Damit, so ein Vertreter vom RP, bewege sich der Schattenwurf in einem zumutbaren Rahmen.

Discoeffekt, so Schirmer, könne durch einen matten Anstrich der Rotorblätter weitgehend verhindert werden, Eisabwurf durch Heizblätter in den Rotoren und eine Abschaltautomatik bei zu starker Eisbildung.

Hinsichtlich der Lärmbelästigung waren die Aussagen von Jürgen Michalk, der im Auftrag der Astrium GmbH Schall- und Lärmgutachten erstellt hatte, eindeutig: Die Libbesdorfer Dorfstraße ist im noch zu genehmigenden Flächennutzungsplan der Gemeinde aufgrund einer gewerblich genutzten Scheune als Mischgebiet und nicht als Wohngebiet ausgewiesen, der zulässige Grenzwert liegt damit bei 45 Dezibel nachts.

Durch die Windkraftanlagen werde laut Gutachten ein Lärmpegel von 42 Dezibel erwartet, so Michalk. Für das Mosigkauer Wohngebiet - hier sind nachts 40 Dezibel zulässig - seien 32 bzw. 34 Dezibel zu erwarten, man liege also deutlich unter den Grenzwerten. "Sie dürften die Anlagen eigentlich kaum wahrnehmen, in belaubten Zeiten dürfte allein das Rascheln der Blätter lauter sein", so Michalk. Zahlen unter dem Richtwert, "aber deutlich über dem Wert, den ich jetzt habe", wie ein aufgebrachter Mosigkauer bemerkte.

Erhitzt haben sich die Gemüter der Betroffenen letztlich noch an einer Tatsache: Eigentlich sollen ihnen nicht nur 18, sondern möglicherweise 23 Windkraftanlagen vor die Nase gesetzt werden. "Kehren Sie die anderen fünf doch nicht unter den Tisch", forderte Sprenger von Manske. Hintergrund: Auf Dessauer Terrain sind - von einer anderen Firma - noch fünf weitere Windräder beantragt. Für die jedoch ist aufgrund der Anzahl keine Genehmigung durch das RP nach Bundesimmissionsschutzgesetz nötig. Und auf dem Erörterungstermin freilich ging es nur um den Antrag der Astrium GmbH auf Libbesdorfer / Quellendorfer Gebiet. Rechtlich sauber, allerdings zumindest menschlich für die Betroffenen nicht nachvollziehbar.