Wichtiger Schritt Finanzgericht in Dessau führt elektronische Akte ein - Videoverhandlungen sollen kommen
Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau wird zum digitalen Vorreiter.

Dessau-Rosslau/MZ. - Im Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Dessau-Roßlau ist die elektronische Akte zum 1. Oktober vollständig eingeführt worden. Alle Verfahren können im Fachgericht nunmehr in elektronischer Form geführt werden. Die eAkten werden bereits seit Oktober 2015 zusätzlich zur Papierakte geführt. Alle nun eingehenden Verfahren werden ausschließlich elektronisch festgehalten.
Für Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, ist die Einführung der eAkte im Finanzgericht des Landes ein weiterer wesentlicher Schritt: „Die Digitalisierung ist gegenwärtig eine der wichtigsten Aufgaben in der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt. Hierfür sind zahlreiche Maßnahmen gleichzeitig zu ergreifen, um die Digitalisierung in allen Bereichen der Justiz voranzutreiben.“
Für die Präsidentin des Finanzgerichts des Landes Sachsen-Anhalt, Afra Waterkamp, ist die Einführung der eAkte Ergebnis einer sehr guten behördenübergreifenden Zusammenarbeit: „Wir haben dabei die Möglichkeiten im Blick behalten, für künftige weitere Digitalisierungsoptionen vorbereitet zu sein. Im Zuge der Digitalisierung des Finanzgerichts wurden auch die Voraussetzungen für revisionssichere Videoverhandlungen geschaffen. Wir werden in Kürze mit Videoverhandlungen im Finanzgericht beginnen.“
Das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt ist das einzige Gericht der Finanzgerichtsbarkeit im Bundesland. Es hat seinen Sitz in Dessau-Roßlau. Das Finanzgericht ist zuständig bei rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Bürgern und Finanzbehörden.
Bis 2026 sollen die Papierakten vollständig abgelöst werden.