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Streit um Bauhaus Museum Dessau Ex-Bauhaus-Chef Oswalt siegt vor Gericht - Ex-OB darf Amtsblatt-Äußerung nicht wiederholen

13.04.2021, 10:04

Dessau-Rosslau - Der ehemalige Bauhaus-Direktor Philipp Oswalt hat gegen Ex-Oberbürgermeister Hans-Georg Otto einen juristischen Sieg errungen.

Bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten darf Otto Äußerungen aus dem März-Amtsblatt nicht wiederholen. Otto hatte sich in seinem Text auf der Seite der Fraktion Pro Dessau-Roßlau mit Oswalts Rolle bei der einstigen Standort-Suche für das neue Bauhaus Museum auseinander gesetzt und ihm „kriminelle Energie“ bei der Ablehnung des von der Stadt favorisierten Stadtparkes vorgeworfen. Oswalt hatte in der Diskussion einen Ort in der Nähe des Bauhauses favorisiert, zum Beispiel an den „Sieben Säulen“. Das Museum wurde Ende 2019 im Stadtpark eröffnet.

Oswalt sah sich in dem Beitrag in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, ja geschmäht, zudem habe Otto auch eine unzutreffende Tatsachenbehauptung aufgestellt. Die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung hatte Otto zuvor abgelehnt. Der Prozess am Landgericht war die Folge.

Dessau-Roßlaus Stadtverwaltung hatte die von Oswalt geforderte Unterlassungserklärung schon vor Wochen unterzeichnet. Als Herausgeber des Amtsblattes ist die Stadtverwaltung verantwortlich für den Inhalt. In der Online-Variante wurde Ottos Amtsblatt-Beitrag gelöscht.

„Oberbürgermeister Peter Kuras war leider nicht in der Lage, sich bei mir persönlich für das Vorkommnis zu entschuldigen“, so Oswalt gegenüber der MZ. Stattdessen habe sich das Rechtsamt bemüht, die mit der Unterlassung fälligen Anwaltskosten herunter zu verhandeln. „Ein Verhalten, das ich wirklich unangemessen und enttäuschend finde.“