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Bauverzug bei Abschiebehaft Bauverzug bei Abschiebehaft in Dessau: Geplanter Umbau der JVA auf unbestimmte Zeit verschoben

Von Lisa Garn 14.03.2019, 06:00
Die JVA war 2015 geschlossen worden.
Die JVA war 2015 geschlossen worden. Thomas Ruttke

Dessau - Sachsen-Anhalts Abschiebehaftanstalt in Dessau droht erheblicher Verzug. Der für 2019 geplante Baubeginn ist nun auf unbestimmte Zeit verschoben. Ebenso werden sich die auf vier Millionen Euro geschätzten Kosten erhöhen. Das hat das Finanzministerium auf Anfrage bestätigt. Der Umbau der ehemaligen Dessauer Justizvollzugsanstalt (JVA) ist offenbar komplizierter als zunächst angenommen.

In der JVA seien größere Umbauten nötig, zudem bestünden hohe Anforderungen an die neue Sicherheitstechnik, so Sandra Peschke, Sprecherin des Finanzministeriums. „Es handelt sich um eine sehr komplexe Baumaßnahme.“ Klar sei schon jetzt: „Der Baubeginn im Sommer/Herbst 2019 kann voraussichtlich nicht eingehalten werden.“ Wann der Umbau beendet ist, hänge vom Fortgang der Planungen ab, so Peschke. Auch zu den Kosten kann das Ministerium nichts sagen - außer: „Die geschätzte Summe ist voraussichtlich nicht auskömmlich.“

Seit 2017 gibt es konkrete Pläne, die frühere JVA für eine sogenannte Abschiebesicherungseinrichtung zu nutzen. Das Land will dort 30 Plätze einrichten. Untergebracht werden sollen die Gefangenen in einem der ehemaligen Hafthäuser der 2015 geschlossenen JVA. Ursprünglich war sogar geplant, dass das Abschiebegefängnis ab 2019 nutzbar sein soll.

Die Dessauer JVA war zwar bis vor wenigen Jahren als Einrichtung für Gefangene genutzt worden

Die Dessauer JVA war zwar bis vor wenigen Jahren als Einrichtung für Gefangene genutzt worden. Doch als Abschiebehaftanstalt ist sie baulich derzeit nicht geeignet, so das Finanzministerium. „Das Hafthaus 1 war damals ausschließlich für männliche Gefangene mit überwiegend deutscher Nationalität genutzt worden“, erklärt Peschke.

Der Umkleide- und Sanitärbereich für das Personal sowie das Areal für Besucher befanden sich im Verwaltungsgebäude. „Jetzt aber ist die Unterbringung von Männern, Frauen und Kindern verschiedener Nationalität geplant. Die Bereiche für Sanitär, Umkleide und Besucher müssen neu und in unmittelbarer Nähe zum Hafthaus geschaffen werden.“

Gebaut werden muss zum Teil auch eine neue Außenmauer. Änderungen sind im Hafthaus ebenso unter anderem an der Schleuse und dem Eingang nötig. Außerdem sollen Gebäude abgerissen werden. Um welche es sich handelt, stehe noch nicht endgültig fest, sagt Peschke. Zudem muss neue Sicherheitstechnik zum Schutz für Gefangene und Personal verbaut werden, die alte wurde bei der JVA-Schließung demontiert und in anderen Justizvollzugsanstalten verwendet.

In Abschiebehaft können abgelehnte Asylbewerber genommen werden

In Abschiebehaft können abgelehnte Asylbewerber genommen werden, bei denen davon auszugehen ist, dass sie sich ihrer Abschiebung entziehen wollen. Derzeit bringt das Land diese Personen teilweise in Einrichtungen anderer Bundesländer unter.

Weil aber insgesamt zu wenig Abschiebungshaftplätze zur Verfügung stehen, werden „Haftbeschlüsse aus Sachsen-Anhalt wegen fehlender Unterbringungsmöglichkeit zum Teil außer Vollzug gesetzt“ oder „Haftanträge durch die Ausländerbehörden erst gar nicht gestellt“, hieß es im Februar in einer Kabinettsvorlage zum Rückkehrmanagement. In der Vorlage wird deshalb auf die Dringlichkeit einer solchen Einrichtung verwiesen. (mz)