Mobilität und ÖPNV in Dessau-Rosslau Nachdem 89-Jährige der Zustieg verwehrt wurde: Dürfen E-Bike und Co. in Bus und Tram?
Einer 89-Jährigen und ihrem Krankenfahrstuhl ist im Landkreis Wittenberg kürzlich der Zustieg in einen Bus verwehrt worden. Die Begründung: Brandgefahr des Akkus. Die MZ hat bei der Dessauer Verkehrsgesellschaft nachgefragt, wie die Mitnahme in der Stadt geregelt ist.

Dessau-Roßlau/MZ. - Kürzlich ist einer 89-Jährigen und ihrem elektrischen Krankenfahrstuhl im Landkreis Wittenberg die Mitfahrt in einem Bus verweigert worden. Als Begründung verwies der Fahrer auf die mögliche Brandgefahr, die von Lithium-Ionen-Akkus ausgeht. Ein Problem für die Seniorin, denn der Akku ihres Gefährtes, auf das sie aus gesundheitlichen Gründen angewiesen war, war leer. Die MZ hat bei der Dessauer Verkehrsgesellschaft (DVG) nachgefragt, wie die Mitnahme von elektrischen Krankenfahrstühlen und E-Bikes vor Ort geregelt ist.
Die Beförderungsbedingungen der DVG folgten klaren gesetzlichen Vorgaben und sind für alle Fahrgäste verbindlich, teilte Unternehmenssprecherin Claudia Pittermann mit. Für Fahrgäste mit Mobilitätseinschränkungen gilt: „Krankenfahrstühle sowie orthopädische Hilfsmittel werden nach den gesetzlichen Vorgaben unentgeltlich befördert – unabhängig vom Ladezustand des Akkus.“
ÖPNV-Regeln zu Krankenfahrstühlen und E-Bikes in Dessau
Entscheidend sei, dass die Bauart des eingesetzten Fahrzeugs die Mitnahme zulasse und die Sicherheit aller Fahrgäste gewährleistet bleibe. „Ein Ausschluss allein aufgrund des Ladezustands von Akkus ist nicht vorgesehen.“ Gerade für Menschen, die auf Hilfsmittel wie Krankenfahrstühle angewiesen seien, „besteht eine klare Beförderungspflicht“.
Anders verhält es sich bei der Mitnahme von Fahrrädern und E-Bikes. Obwohl eine Mitnahme bei der DVG grundsätzlich möglich sei, bestehe kein Beförderungsanspruch.
Mitnahme von E-Bikes und Fahrrädern - Fahrer entscheidet
„Das Fahrpersonal entscheidet situationsabhängig, ob eine sichere Mitnahme möglich ist – insbesondere, wenn Platzmangel herrscht oder die Ordnung im Fahrzeug gefährdet wäre“, erklärt die Sprecherin.
Einschränkungen gelten zudem auch für andere „Sachen“. So dürften Tiere grundsätzlich mitfahren, „sofern sie keine Gefahr darstellen und andere Fahrgäste nicht belästigen“. Explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive oder ätzende Stoffe sowie sperrige Lasten dürften in Bussen und Bahnen der DVG hingegen nicht mitgeführt werden.
Risiken durch Akkus - auch vom Handy kann theoretisch Gefahr ausgehen
Die Sprecherin räumte allerdings ein, dass von allen akkubetriebenen Geräten – etwa auch von Smartphones oder Laptops – ein Risiko ausgehen könne. „Ein genereller Beförderungsausschluss besteht jedoch nicht.“
Anfang des Jahres hatte ein explodierter E-Bike-Akku in Sangerhausen einen Großbrand in einem Fahrradcenter ausgelöst. Die Versicherung schätzte den Schaden später auf 400.000 Euro.
Hilfe für die Seniorin und Antwort des Busunternehmens
Und was ist aus der Seniorin geworden? Die 89-Jährige fand Hilfe an einer Tankstelle, wo sie den Akku ihres Gefährts wieder aufladen konnte. Danach fuhr sie in Schritttempo zurück nach Hause. Laut eigener Aussage eine stundenlange Fahrt.
Auch das betreffende Busunternehmen antwortete der MZ. Eine Mitnahme der Seniorin und ihres Krankenfahrstuhls sei dann möglich gewesen, wenn der Akku ausgebaut und in einem speziellen Brandschutzbeutel verstaut worden wäre.