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Interview Interview: Das Feuerwerk soll Freude bereiten

28.12.2001, 17:00

Bitterfeld/MZ. - Der Jahreswechsel steht vor der Tür und damit auch wieder ein zünftiges Feuerwerk, das sich jeder individuell zusammenstellen kann. Die letzte Deutsche Mark wird am Himmel mit einem farbenfrohen Bild verabschieden. Doch damit dieser Tag in guter Erinnerung bleibt, sollte einige wichtige Hinweise beachtet werden. MZ-Mitarbeiter Michael Maul sprach darüber mit dem Chef der Leitstelle Bitterfeld Frank Löschner und Bitterfelds Polizeisprecher Klaus Wolf.

Wie sieht die Feuerwehr das kommende Silvesterfeuerwerk?

Löschner: Jeder sollte sich für sein abzubrennendes Feuerwerk erst einmal einen sicheren Standort suchen. Dies setzt auch voraus, dass die Windrichtung mit beachtet wird, damit nicht der eigene oder Nachbars Balkon in Mitleidenschaft gezogen wird.

Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es für das Abbrennen von Feuerwerk?

Wolf: Die Feuerwerkskörper Klasse II werden seit gestern offiziell verkauft. Abgebrannt werden dürfen sie aber erst ab dem 31. Dezember um 16 Uhr bis zum Neujahrsmorgen. Ein Missbrauch kann unter Umständen zur einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige führen, die schlimmstenfalls mit einer Geldbuße bis zu 10 000 Mark belegt werden kann.

Was sollte beim Abbrennen noch beachtet werden?

Löschner: Vor allen Dingen ist genaustens auf die Gebrauchsanweisung zu achten. Silvesterfeuerwerk der Klasse II, das sind Böller, Raketen und andere größere Feuerwerkskörper sollten generell nur im Freien gezündet werden. In engeren Räumen oder Sälen besteht neben der akuten Brandgefahr auch die Gefahr einer Gesundheitsschädigung durch Rauch.

Wie sieht es mit Feuerwerk aus dem Ausland aus?

Wolf: Raketen und Böller speziell aus osteuropäischen Ländern haben oft eine sehr viel höhere Sprengkraft. Für sie gibt es auch keine vorgeschriebene Prüfung wie in Deutschland. Beim Zünden solcher Knallkörper können erhebliche Gefährdungen für Leben und Gesundheit auftreten.

Woran appellieren sie in der Silvesternacht noch?

Wolf: Neben dem Verbot des Abbrennens von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen und Kirchen besteht natürlich auch eine moralische Verpflichtung. Es sollten keine Kraftfahrzeuge mit Knallern beworfen werden und ebenso sollte man an die Haustiere denken, die diese Geräusche wesentlich lauter wahrnehmen als wir Menschen.