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Garagennutzung in Wolfen Garagennutzung in Wolfen: Stadt kassiert willkürliche Entgelte

Von Dieter Maertins 21.03.2002, 18:45

Wolfen/MZ. - Droht Wolfen eine Flut von Regressansprüchen? Die Stadt kassiert nämlich von Bürgern, die auf städtischen Flächen stehende Garagen nutzen, seit dem Jahr 2001 unrechtmäßig hohe Gebühren und verstößt damit gegen geltendes örtliches Recht. Dieser Umstand löste auf der jüngsten Stadtratssitzung am Mittwoch einen Sturm des Protestes aus, von dem offenbar die Verwaltung völlig überrascht wurde.

Als letzter Punkt der öffentlichen Sitzung lag den Stadträten ein Beschlussantrag vor, der als Tischvorlage eingereicht worden war. Ursprünglich sollte ein Beschluss verhandelt werden, der im Amtsdeutsch lautete: "Differenzierte Entgelte für die Nutzung städtischer Flächen durch aufstehende Eigentumsgaragen." Das muss im Vorfeld der Ratssitzung schon für einigen Wirbel gesorgt haben, denn die Tischvorlage wollte diese differenzierten Entgelte nunmehr nur "bei neu abzuschließenden Nutzungsverträgen" gelten lassen.

Günter Welsch, Fraktionsvorsitzender der Initiative für Wolfen (IFW), stieg als erster in die Bütt. Zunächst merkte er an, dass man ihn offenbar im Hauptausschuss getäuscht habe. Dort habe es geheißen, die Beschlussvorlage sei lediglich eine Umstellung der Entgelte von D-Mark auf Euro. Was aber vorliege, sei eine Erhöhung der Entgelte, die künftig bis zu 61,50 Euro betragen sollen. Ein dem Beschlussantrag beigefügter Aktenvermerk des Liegenschaftsamtes vom August 2000 hatte neue Entgelthöhen und Differenzierung an der unterschiedlichen Attraktivität der Garagenkomplexe festgemacht.

Doch Welsch ging es um mehr als nur die Höhe der Entgelte. Es gebe einen Stadtratsbeschluss von 1997, in dem sie auf 80 Mark festgesetzt wurde, sagte er. Aus den Unterlagen gehe aber hervor, dass die jetzt dem Stadtrat unterbreitete Neuregelung von der Verwaltung "seit Beginn des Jahres 2001 konsequent bei etwa zweihundert Neuabschlüssen durchgesetzt" wurde. Die Stadt kassiert also bei neuen Nutzungsverträgen zum Teil wesentlich mehr. "Seit wann setzt ein Aktenvermerk der Verwaltung einen Stadtratsbeschluss außer Kraft", wollte Welsch wissen.

Egbert Gueinzius ((IFW) bezeichnete diese Praxis als "eklatanten Rechtsbruch". Im Grunde könnten diejenigen, die mehr bezahlten, als im Beschluss von 1997 festgelegt, Schadensersatz beanspruchen. Wolfen drohe damit eine Rückzahlungspflicht. Von der Verwaltung nahm niemand zu diesen Vorwürfen Stellung. Der Rat wies den Beschlussentwurf zurück in den Hauptausschuss. Zugleich wurde der Haushalts- und Finanzausschuss zu prüfen beauftragt, in wie vielen Fällen unrechtmäßig erhobene Nutzungsentgelte einkassiert wurden. Kommentar