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Salzlandkreis Salzlandkreis: «Unschuldslamm» muss ins Gefängnis

Von detlef valtink 15.02.2012, 15:29
Die Hände eines mutmaßlichen Täters in Handschellen.
Die Hände eines mutmaßlichen Täters in Handschellen. dpa

Aschersleben/MZ. - Im Jahr 2010 wurde der Ascherslebener Klaus B. (Namen von der Redaktion geändert) wegen Erschleichens von Leistungen zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Ein letzter Warnschuss für den mittlerweile 25-Jährigen, der bereits auch wegen Diebstahls, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung mehrfach zur Verantwortung gezogen wurde. Doch die Sanktionen haben bei Klaus B. wenig bewirkt. Er stand wieder vor Gericht. Vorgeworfen wurden dem ledigen und von Hartz IV lebenden Ascherslebener: sexueller Missbrauch, Raub, schwere Körperverletzung und Diebstahl.

Ohne wirklich zu wissen, was auf ihn zukommen könnte, versteifte sich Klaus B. in der Verhandlung vor dem Ascherslebener Schöffengericht darauf, alles zu leugnen und das Unschuldslamm zu spielen. Erst als ihn der Staatsanwalt vor Augen führte, dass eine Haftstrafe von über vier Jahren im Raum steht und die Verhandlung dann an das Landgericht abgegeben werden muss, "kippte" die Verteidigungsstrategie. Klaus B. setzte nun darauf, durch ein umfassendes Geständnis die "Milde" des Gerichtes zu erwirken. Im Grund bestätigte er dann die ermittelten Tatbestände.

Im Februars des Vorjahres hatte der Ascherslebener in Staßfurt mit einer seit ihrer Geburt intellektuellen minderbefähigten und leicht beeinflussbaren Frau in einem Abbruchhaus Geschlechtsverkehr. Zuvor hatte Klaus B. unter dem Vorwand, Holz aus dem Wald zu holen, die 34-Jährige, die er dabei kennenlernte, zu einem Spaziergang eingeladen. Silke Z., dass bestätigte auch ihre Betreuerin und widerspiegelte sich in ihren Zeugenaussagen, ist geistig nicht in der Lage, ihre Bedürfnisse klar darzustellen. Im Prinzip ist sie widerstandsunfähig und kann nicht "Nein" sagen. "Ihr wird erst später bewusst, worauf sich sich einlässt und kann dann ihre Ablehnung nicht mehr deutlich machen", erklärte ihre Betreuerin. So stellte Silke Z. dann auch erst später ihre Anzeige. "Sie hätten erkennen müssen, dass Silke Z. ein wehrloses Werkzeug in Ihren Händen ist", warf die Richterin Elke Plaga dem Angeklagten vor. Klaus B. habe nur ihre Bekanntschaft gesucht, um die Möglichkeiten auszunutzen.

Dass der Ascherslebener durchaus bewusst solche Bekanntschaften favorisiert, wurde deutlich, weil er zur gleichen Zeit auch mit der 16-jährigen Simone V. aus Rathmannsdorf liiert war, die ebenfalls betreuerische Hilfe benötigt. Und die Bekanntschaft zu dem schwer alkoholkranken Dietmar W. aus Staßfurt suchte.

Der 43-Jährige wurde ebenfalls ein Opfer von Klaus B., der ihm im April 2011 nach einer verbalen Auseinandersetzung folgte und mit einem Mann, dessen Identität auch vor Gericht nicht geklärt werden konnte, zunächst mit Faustschlägen traktierte, und als dieser am Boden lag, auf ihn eintrat. Dietmar W. erlitt dabei einen doppelten Unterkieferbruch. Zudem wurde ihm das Handy und eine Gürteltasche gestohlen. Ausgangspunkt der Misshandlung war ein Streit zwischen Klaus B. und Dietmar W. um ein geborgtes Fahrrad, welches der Angeklagte verkauft haben soll und ihm gedroht wurde, ihn deswegen anzuzeigen. Der 25-Jährige, der ebenfalls alkoholkrank ist und sich jetzt einer Entziehung unterwerfen will, fürchtete, wegen Verstoßes gegen seine Bewährungsauflagen "in den Knast zu müssen".

Auf die Aufarbeitung einer dritten Straftat verzichtete das Gericht angesichts der zu erwartenden Verurteilung mit der Bildung einer Gesamtstrafe. Dabei soll Klaus B. im April 2011 einem Bekannten, während dieser einen Rausch ausschlief, die EC--Karte gestohlen und insgesamt 350 Euro abgehoben haben.

"Sie haben die Bewährungszeit nicht genutzt und klar und deutlich aufgezeigt, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sind", argumentierte die Staatsanwaltschaft, warum sie für Klaus B. eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten forderte, dem sich das Gericht in seinem Urteil anschloss. "Ich kann Ihnen nur empfehlen, nicht mehr aufzufallen, sonst wird sofort Haftantrag gestellt", verabschiedete Elke Plaga den Verurteilten, der damit rechnen muss, auch zusätzlich die neun Monate Alt-Strafe absitzen zu müssen.