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Salzlandkreis Salzlandkreis: 6.000 Euro Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis

Von Detlef Valtink 16.07.2012, 14:15
Der Nachterstedter wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt (SYMBOLFOTO: DAPD)
Der Nachterstedter wurde zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt (SYMBOLFOTO: DAPD) dpa

ASCHERSLEBEN/MZ. - Das Amtsgericht Aschersleben hat Gerrit Dirk B. aus Nachterstedt schuldig gesprochen, für den Unfall am 10. April des Vorjahres an der sogenannten Todeskreuzung zwischen Hoym und Nachterstedt verantwortlich gewesen zu sein. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung, dreifacher gefährlicher Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffes in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe von 6 000 Euro verurteilt und hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis für zwei Jahre entzogen. Für die 54-jährige Christine M. endete das Verfahren mit einem Freispruch.

Bei dem Unfall war der 41-Jährige mit überhöhter Geschwindigkeit - nach Gutachteraussagen mindestens mit 127 Stundenkilometern - in eine Tempo-70-Zone gefahren und ist dort mit einem VW-Transporter, der von der 54-Jährigen gefahren wurde, kollidiert. Bei dem Unfall starb ein Zwölfjähriger und wurde ein 13-Jähriger so schwer verletzt, dass er querschnittsgelähmt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verfahrensbeteiligten noch die Möglichkeit haben, gegen die Urteile in Widerspruch zu gehen.

Für Strafrichterin Elke Plaga stand nach den insgesamt fünf Verhandlungstagen fest, dass Christine M. kein strafrelevanter Vorwurf gemacht werden kann. Sie hätte lediglich eine Sekunde Zeit gehabt, auf die Situation zu reagieren, wenn sei bei dem Abbiegevorgang in Richtung Hoym ständig nach links gesehen hätte. Zudem hat sie das Auto auch erst wahrgenommen, als sie bereits angefahren war. Und sie habe darauf vertrauen können, dass das Auto mit nicht mehr als Tempo 70 unterwegs ist. Nur dann wäre ausreichend Zeit gewesen, den Zusammenstoß zu vermeiden.

Im Gegensatz dazu ist das Gericht zu der Überzeugung gelang, dass Gerrit Dirk B. zu schnell und rücksichtslos gefahren ist. Dem 41-Jährigen seien zudem die Straße und die örtlichen Gegebenheiten bekannt gewesen. Und der Nachterstedter fährt gern einmal zügiger. Laut Bundesverkehrszentralregister hat Gerrit Dirk B. Punkte gesammelt, weil er in Tempo-80-Zonen einmal mit 34 und einmal mit 23 Stundenkilometern über Limit zu rasant unterwegs war. "Sie haben während der gesamten Verhandlung keinerlei Reue oder Einsicht gezeigt. Keinen Kontakt zu den Eltern des getöteten Jungen gesucht, sich nicht entschuldigt oder versucht, den Schaden wiedergutzumachen", warf Staatsanwältin Uta Werner dem Nachterstedter vor. Sie hatte für den Nachterstedter eine neunmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.

Während die Nebenklage, die sich für die Belange der Eltern des getöteten Kindes einsetzt, eine einjährige Freiheitsstrafe für angemessen hielt. Für Christine M. hatten beide Ankläger einen Freispruch angeregt.