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Prozess am Landgericht Maßregel außer Vollzug: Welche Auflagen 56-jähriger Gaterslebener erfüllen muss

Das Urteil gegen einen Mann aus Gatersleben, der seine Doppelhaushälfte in Brand setzte, ist Mittwoch am Magdeburger Landgericht gesprochen worden.

Von Uwe Kraus 14.03.2024, 12:15
Das Urteil gegen einen 56-jährigen Gaterslebener ist am Landgericht in Magdeburg gesprochen worden.
Das Urteil gegen einen 56-jährigen Gaterslebener ist am Landgericht in Magdeburg gesprochen worden. (Symbolfoto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

Gatersleben/Magdeburg/MZ - „Mir bleibt nicht so viel zu sagen übrig, der Staatsanwalt hat alles zutreffend zusammengefasst und vorgetragen“, bilanziert Rechtsanwältin Nadine Blöhe. So viel Eintracht erlebt man vor einer Strafkammer des Magdeburger Landgerichts nicht ganz so oft. Der Anklagevertreter fordert in einem am Montag begonnenen Prozess, den 56-jährigen Steffen K. in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, die Maßregel aber zur Bewährung auszusetzen. Diesem Antrag, mit dem auch Verteidigerin Blöhe eins ist, folgt gestern die Kammer.