1. MZ.de
  2. >
  3. Lokal
  4. >
  5. Nachrichten Aschersleben
  6. >
  7. Geplante Masern-Impfpflicht: Geplante Masern-Impfpflicht: Die meisten Kindergärten setzen auf Vorsorge

Geplante Masern-Impfpflicht Geplante Masern-Impfpflicht: Die meisten Kindergärten setzen auf Vorsorge

Von Harald Vopel 02.08.2019, 09:56
Nur ein kleiner Piks - die Masern-Schutzimpfung
Nur ein kleiner Piks - die Masern-Schutzimpfung Andreas Stedtler

Aschersleben - „Wir stehen hinter dem avisierten Gesetz. Die meisten aus unserem Erzieherteam kennen noch die Impfpflicht aus DDR-Zeiten. Damit wäre das für uns auch nichts Neues“, sagt die stellvertretende Leiterin des Kinderhauses Staßfurter Höhe in Aschersleben, Regine Liebig.

Sie hält das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) angekündigte Gesetz, nach dem der Impfschutz gegen Masern zur Pflicht werden soll, für eine gute Sache. Gelten soll es hautsächlich für Kinder in Kindertagesstätten - aber auch für Schulen und andere öffentliche Einrichtungen. Genau so für deren Mitarbeiter. Spahn begründet diesen Schritt damit, möglichst alle Kinder vor einer Masernansteckung bewahren zu wollen.

Regine Liebig vom Kinderhaus Staßfurter Höhe hält Impfungen als Vorsorge für sehr wichtig

Auch wenn es in ihrer Einrichtung noch keinen Fall von Masern gegeben habe, sei eine Vorsorge wichtig. Eltern, deren Kinder die Kita besuchen sollen, müssten ja schon jetzt eine Bescheinigung vorweisen, dass an einer Impfberatung teilgenommen wurde.

Ohne die gäbe es keine Aufnahme in die Kita, erklärt Regine Liebig. Deshalb liege derzeit auch für alle Kinder des Kinderhauses Staßfurter Höhe eine solche Bescheinigung auf dem Tisch. Ob die Eltern ihre Kinder dann tatsächlich auch impfen lassen, das sei gegenwärtig aber noch einzig deren Entscheidung.

Zustimmung zu dem geplanten Gesetz auch in der Kita „Kunterbunt“ in Mehringen. Dort werden derzeit 120 Krippen-, Kindergarten- und Hortkinder betreut. Die stellvertretende Leiterin der Einrichtung, Sabine Sentner, sagt, dass es gut sei, wenn es einen gesetzlichen Schutz vor ansteckenden Krankheiten gäbe.

In der Kita „Kunterbunt“ in Mehringen ist in den Akten vermerkt, wie viel Kinder geimpft sind

Wie viele Kinder der Mehringer Kindereinrichtung bereits geimpft sind, sei in den Akten verzeichnet. Eine genaue Zahl wollte Sabine Sentner nicht nennen. Nur soviel, sie gehe davon aus, dass es die große Mehrheit ist. Vor der Aufnahme d

es Kindes in die Kita lasse man sich in der Regel auch den Impfausweis zeigen. Und Pflicht sei ja auch hier die Vorlage der Bescheinigung über eine Teilnahme an einer Impfberatung, die von einem Arzt durchgeführt werde.

Wie die Praxis bei einer Einführung des vom Bundesgesundheitsminister vorgeschlagenen Gesetzes aussehen soll, das werde noch mit dem Träger der Einrichtung, der Stadt Aschersleben, abgestimmt. Auf alle Fälle werde sie in allen drei von der Stadt betriebenen Kitas einheitlich sein.

Katrin Bieler von der Integrativen Kindertagesstätte „Storchennest“  wünscht sich noch mehr Aufklärung

Eher noch kontrovers wird das Thema Impflicht gegen Masern in der Integrativen Kindertagesstätte „Storchennest“ in Aschersleben diskutiert. „So oder so - da gibt es noch unterschiedliche Meinungen“, sagt Kita-Leiterin Katrin Bieler. Unter anderem sehe man in ihrem Team einen falschen Ansatz darin, den Einrichtungen und den Eltern die Impfpflicht per Gesetz überstülpen zu wollen.

Dagegen sollte noch vielmehr als derzeit die Aufklärung eine Rolle spielen, so die Kita-Chefin. Einen Fall von Masern habe es übrigens in der Kita „Storchennest“ ebenfalls noch nicht gegeben. Für ansteckende Krankheiten bestehe unter anderem eine Meldepflicht - auch an die Kita, so Katrin Bieler weiter.

Übrigens ist die Impfbereitschaft der Eltern als sehr hoch einzuschätzen. So liegt die Quote bei der Erstimpfung gegen Masern deutschlandweit bei 97 Prozent. Tritt das Gesetz in Kraft, soll der Nachweis über die Impfung per Impfpass oder eine Impfbescheinigung erfolgen. Geht es nach dem Gesetzentwurf von Minister Spahn, könnte es ab 2021 teuer werden, sein Kind nicht zu impfen: Der Entwurf sieht für „Verweigerung“ ein Bußgeld in Höhe von 2.500 Euro vor. (mz)