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Verhandlung am Amtsgericht Aschersleben Betrug in 18 Fällen: Muss dreifache Mutter am Ende doch noch ins Gefängnis?

Eine 31-jährige Ascherslebenerin hat 18 Mal im Internet Dinge verkauft, kassiert, aber nicht geliefert. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Haftstrafe ohne Bewährung. Wie das Urteil des Strafrichters ausfällt.

Von Detlef Anders 13.02.2026, 08:00
Online Dinge verkauft, aber nicht geliefert: Eine Frau aus Aschersleben muss sich vor Gericht verantworten.
Online Dinge verkauft, aber nicht geliefert: Eine Frau aus Aschersleben muss sich vor Gericht verantworten. (Symbolfoto: Inga Kjer/dpa)

Aschersleben/MZ - Wer auf Internet-Verkaufsplattformen gebrauchte Kleidung oder Spielzeug sucht, der wird nach einer netten Kommunikation mit der Verkäuferin kaum befürchten, von dieser betrogen zu werden. Eine 31-jährige Frau aus Aschersleben steht nicht zum ersten Mal vor Strafrichter Christian Häntschel im Amtsgericht. Diesmal sind es gleich fünf Anklagen mit insgesamt 18 Fällen, die die Staatsanwältin vorliest.