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Bedürftigkeit neu definiert Die 5 Pflegegrade: Neue Pflegestufen 2019 - Auf einen Blick!

19.03.2020, 13:00
Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.
Einen Pflegegrad beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. 132412505

Wer Leistungen von der Pflegekasse bekommen möchte, braucht einen offiziellen Pflegegrad. In den letzten Jahren hat sich beim Thema „Pflege“ einiges verändert. Lesen Sie hier alle wichtigen Fakten rund um die neuen Pflegegrade.

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es fünf neu geschaffene Pflegegrade. Anlass war auch eine neue Definition von Pflegebedürftigkeit. Sie regelt genau, wie die Pflegebedürftigkeit festgestellt und den neuen Pflegegraden zugeordnet wird. Der Unterschied: Während früher nur körperliche Beeinträchtigungen zählten, werden nun auch geistig oder psychisch bedingte Beeinträchtigungen bei der Einstufung berücksichtigt. Von den neuen Pflegegraden profitieren jetzt noch mehr Pflegebedürftige und deren Angehörige. Die Berechnung des Pflegegrades ist nicht einfach zu verstehen. Wir empfehlen Ihnen, sich sorgfältig auf die Begutachtung vorzubereiten. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Pflegegrade.

Weitere wichtige Informationen, wenn ein Angehöriger plötzlich zum Pflegefall wird. 

Welche Pflegegrade gibt es?

Es gibt fünf Pflegegrade. Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe für Menschen mit wenig Betreuungsbedarf. Der Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe für Betroffene, die rund um die Uhr auf fremde Hilfe angewiesen sind. Die neuen fünf Pflegegrade ersetzen die alten drei Pflegestufen. Bei den „alten“ Pflegestufen wurden mehr oder weniger die Minuten gezählt, die für die körperliche Pflege einer Person benötigt werden. Die neuen Pflegegrade ermitteln, wie selbstständig oder wie beeinträchtigt jemand in verschiedenen Lebensbereichen ist. Sie ermöglichen eine wesentlich individuellere Einstufung.

Die neuen Pflegegrade 2019 im Überblick

Klicken Sie einfach auf den Link, wenn Sie mehr zu den einzelnen Pflegegraden erfahren möchten.

Bestandsschutz für alte Pflegestufen

Was passiert mit den alten Pflegestufen? Hier gilt: Menschen, die bereits im Jahr 2016 und davor eine anerkannte Pflegestufe 1, 2 oder 3 oder eine anerkannte eingeschränkte Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) hatten, werden nicht erneut begutachtet. Die anerkannte Pflegestufe wird automatisch in den entsprechenden Pflegegrad umgewandelt.

Vergleich: Alte Pflegestufe und neuer Pflegegrad 2019

Im neuen Begutachtungssystem der Pflegekassen gibt es keine Pflegestufen mehr, sondern nur noch Pflegegrade. Aus drei Pflegestufen entstanden fünf Pflegegrade.

Demenz – gibt es einen Pflegegrad?

Von den neu geschaffenen Pflegegraden profitieren auch an Demenz erkrankte Personen mit ihrem besonderen Pflege- und Betreuungsbedarf. Diese Gruppe fühlte sich zu Recht lange benachteiligt. Seit Januar 2017 erhalten nun auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen einen Pflegegrad.

Was sind die Voraussetzungen für einen Pflegegrad?

Geld aus der sozialen Pflegekasse gibt es unter folgenden Bedingungen:

Wann liegt eine Pflegebedürftigkeit vor?

Pflegebedürftig ist, wer voraussichtlich länger als sechs Monate auf Hilfe im Alltag angewiesen ist. Außerdem muss die Pflegebedürftigkeit eine bestimmte Schwere haben. Experten sprechen dann von einem Pflegefall. Details dazu sind in § 15 SGB XI festgelegt. Ein Gutachter bewertet die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten des Pflegebedürftigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Gründe gesundheitlicher, körperlicher oder psychischer Natur sind. Es ist auch nicht ausschlaggebend, ob die Fähigkeiten, alleine im Alltag zurechtzukommen, plötzlich oder schleichend nachgelassen haben. Geprüft wird, in welchen Bereichen der Pflegebedürftige (noch) gut zurechtkommt und in welchen Bereichen er Probleme hat und Hilfe benötigt. Den Grad der Pflegebedürftigkeit ermitteln die Gutachter anhand der erreichten Punkte.

Wichtig: Bei einem Unfall oder einer Krankheit, die weniger als sechs Monate die Alltagskompetenzen eines Menschen einschränken, besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse. Zuständig ist in diesen Fällen entweder die Unfallkasse oder die Krankenkasse.

Einen Pflegegrad beantragen – so geht’s

Einen Pflegegrad beantragen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Der Antrag muss vom Pflegebedürftigen oder in dessen Namen gestellt werden. Das kann formlos per Telefon oder E-Mail geschehen – etwa durch Angehörige, Nachbarn oder gute Bekannte. Der Kontakt läuft über die gesetzliche oder private Krankenversicherung des Pflegebedürftigen. Ratsamer ist es allerdings, die Leistung schriftlich – per E-Mail oder Brief – zu beantragen. So können Sie bei Verzögerungen den Verlauf besser nachvollziehen.

Sobald der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragen diese – falls der Betroffene bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist – den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) damit, ein Gutachten zu erstellen. Der Mitarbeiter des MDK meldet sich bei dem Pflegebedürftigen und vereinbart mit ihm einen Termin. Vor Ort prüft er mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt 25 Arbeitstage.

Sie können bei diesem Verfahren auch einen kostenlosen Termin bei einer Pflegeberatung vereinbaren und sich dort beraten lassen. Die Pflegekasse kann Ihnen entsprechende Ansprechpartner nennen.

Wer entscheidet über Pflegegrade?

Den Pflegegrad ermitteln speziell ausgebildete Gutachter nach einem festgelegten Verfahren:

• Bei gesetzlich Versicherten besucht ein vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (kurz MDK) beauftragter Gutachter den Antragsteller. Das können Pflegekräfte, Ärzte oder auch freie, unabhängige, speziell geschulte Gutachter sein.
• Um Privatversicherte kümmern sich Gutachter der Firma Medicproof.

Im Idealfall bereiten sich der Betroffene und seine Betreuungsperson auf die MDK-Begutachtung vor.

Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

Seit 2017 prüfen Gutachter nach dem neuen Prüfverfahren NBA persönlich, ob und in welchem Umfang eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. NBA ist die Abkürzung für „Neues Begutachtungsassessment“. Das NBA vergibt Punkte von 0 bis 100. Die NBA-Punkte ergeben sich aus einem festgelegten Fragenkatalog. Grundsätzlich gilt: Je mehr Punkte ein Betroffener erhält, desto höher ist der Pflegegrad.

Der Gutachter erfasst die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen in insgesamt acht Lebensbereichen (lesen Sie dazu die Tabelle unten). Nur die ersten sechs Lebensbereiche fließen in die Ermittlung der Pflegegrades ein. Der Gutachter macht in der Regel einen Hausbesuch, den er vorher ankündigt. Die Begutachtung dauert ungefähr eine Stunde.

Zusätzlich bewerten die Gutachter die außerhäuslichen Aktivitäten und die Haushaltsführung. Allerdings dienen diese Antworten nicht der Einstufung der Pflegebedürftigkeit – die hierfür relevanten Beeinträchtigungen sind schon bei den Fragen zu den sechs Lebensbereichen mitberücksichtigt. Sie sollen den Pflegeberaterinnen und -beratern der Pflegekasse zusätzlich Informationen liefern, ob der Pflegebedürftige noch weitere Unterstützung benötigt. Etwa in Form von

Auch für die Planung der Pflege durch Pflegekräfte sind die Informationen als Ergänzung sehr hilfreich.

In der folgenden Tabelle finden Sie einen Überblick über die einzelnen Lebensbereiche und mögliche Fragen, die der Gutachter stellt.

Überblick: Pflegegrade Einstufung 2019

Den Pflegegrad ermitteln die Gutachter in sechs Lebensbereichen (Modulen). Je wichtiger ein Bereich ist, desto stärker wird er prozentual bei der Gesamtbewertung berücksichtigt.

1. Mobilität

10 Prozent

2. Geistige (kognitive) und kommunikative Fähigkeiten

15 Prozent aus Lebensbereich 2 oder 3 (höherer Wert fließt ein)

3. Verhaltensweisen und psychische Probleme 

15 Prozent aus Lebensbereich 2 oder 3 (höherer Wert fließt ein)

4. Selbstversorgung und Alltagsverrichtung

40 Prozent

5. Bewältigung und selbstständiger Umgang
mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
und Belastungen

20 Prozent

6. Gestaltung des Alltagslebens/ soziale Kontakte

15 Prozent

Keine Bewertung durch den Gutachter 

8. Haushaltsführung 

Wie wird der Pflegegrad berechnet?

Der Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes hat einen Fragenkatalog mit 64 Fragen. Mit ihnen ermittelt er den Grad der Selbstständigkeit beziehungsweise den Grad der Beeinträchtigung der pflegebedürftigen Person in verschiedenen Lebensbereichen. Dabei vergibt er Punktwerte zwischen 0 (Person kann Aktivität ohne eine helfende Person durchführen, jedoch gegebenenfalls mit Hilfsmitteln) und 3 (Person kann die Aktivität nicht durchführen, auch nicht in Teilen). Am Ende fließen die Punkte mit unterschiedlicher Gewichtung zu einem Gesamtwert zusammen. Der Bereich Selbstversorgung ist besonders wichtig: Er zählt 40 Prozent. Der erzielte Gesamtwert zwischen 0 und 100 steht dann für einen der fünf Pflegegrade.

Die Pflegegrade richten sich nach

Nach der Begutachtung entscheidet die Pflegekasse, welchen Pflegegrad sie mit den damit verbundenen Pflegeleistungen genehmigt. Als Antragsteller erhalten Sie automatisch eine Kopie des Gutachtens. So können Sie überprüfen, ob die Begutachtung Ihrer Einschätzung entspricht. Wenn Sie mit dem Bescheid der Pflegekasse nicht zufrieden sind, können Sie Widerspruch gegen den Pflegegrad einlegen. Manchmal verschlechtert sich auch der Zustand des Pflegebedürftigen innerhalb kurzer Zeit. Auch in diesem Fall können Sie dem Bescheid widersprechen und ein erneutes Gutachten beantragen.

Nicht zufrieden mit der Einstufung? Widerspruch Pflegegrad – so geht’s. 

Tabelle: Punktevergabe für die Pflegegrade

Kann ich selbst den Pflegegrad berechnen?

Die Mitarbeiter des MDK oder von Medicproof berechnen nach einem persönlichen Besuch den Pflegegrad. Dazu verwenden sie das Neue Begutachtungsassessment (NBA). Wer schon eine Pflegestufe besitzt, wird automatisch in das neue System überführt. Sie können auch vorab schon einmal den Pflegegrad berechnen, der möglicherweise zu erwarten ist. Aber das ist nicht ganz einfach. Die vielen Richtlinien des MDK und der Pflegekassen zum NBA sind für Laien nur schwer durchschaubar.

Im Internet lässt sich der Pflegegrad mit einem Pflegegradrechner berechnen. Allerdings dient das nur der groben Orientierung und ist keine Garantie. Denn der Gutachter kommt bei seinem Hausbesuch möglicherweise zu einer anderen Einschätzung.

Wie viel Geld gibt es pro Pflegegrad?

Je nach Einschränkung gibt es fünf verschiedene Pflegegrade, die unterschiedlich von der Pflegekasse bezuschusst werden. Wie viel Geld ein Pflegebedürftiger bekommt, hängt von seinem Pflegegrad ab, aber auch davon, ob er sich zu Hause oder in einem Pflegeheim pflegen lässt.

Die Geldleistungen ambulant und Sachleistungen ambulant lassen sich je nach Bedarf kombinieren. So können Sie zum Beispiel die Pflege zu 50 Prozent oder 60 Prozent selbst übernehmen und erhalten weniger Geldleistung, dafür aber einen entsprechenden Anteil an Sachleistung.

Unsere Tabelle zeigt, wie viel Geld Pflegebedürftigen je nach Pflegegrad monatlich zusteht.

Pflegegrade-Tabelle: Überblick Leistungen 2019 pro Monat (Pflegegrade Geld)

Pflegegrad: Geldleistungen der Pflegeversicherung
Quelle: Bundesgesundheitsministerium (2017). Die Pflegestärkungsgesetze. Alle Leistungen zum Nachschlagen. S. 7.

Weitere Leistungen der Pflegekasse

Zusätzlich sieht der Gesetzgeber noch zwei Leistungen vor, die in der häuslichen Pflege den Pflegepersonen zugute kommen:

Die Leistung der Verhinderungspflege ist vorgesehen, wenn die Pflegeperson über einen kurzen oder auch längeren Zeitraum verhindert ist. Beispielsweise wegen eines Urlaubs, Krankheit oder auch stundenweise wegen eines Kinobesuchs, eines Ausflugs oder einer anderen Unternehmung. Bis zu sechs Wochen im Jahr übernimmt die Pflegekasse die zusätzlich anfallenden Kosten für eine Ersatzpflege.
Das Pflegeunterstützungsgeld sichert nahe Angehörige finanziell ab, die sich kurzfristig um einen akuten Pflegefall kümmern müssen. Die Pflegekasse übernimmt den Verdienstausfall für bis zu zehn Tage.

Checkliste für den Besuch des Gutachters

Bereiten Sie sich auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof gut vor. So helfen Sie dem Gutachter dabei, den Unterstützungsbedarf richtig einzuschätzen.

Kopieren Sie rechtzeitig wichtige Unterlagen: Wenn Unterlagen fehlen und Sie diese nachreichen müssen, vergeht unnötig viel Zeit. Diese Unterlagen sollten Sie in Kopie für den MDK bereithalten:

Fertigen Sie eine Liste aller Erkrankungen an: Listen Sie für den MDK alle Erkrankungen und Vorerkrankungen auf. Schlaganfallpatienten oder Diabetiker haben zum Beispiel eine höheren Pflegebedarf.

Nutzen Sie ein Pflegetagebuch: Mit Hilfe eines Pflegetagebuchs können Sie selbst besser einschätzen, wie viel Pflege notwendig ist. Das Tagebuch unterstützt aber auch den Gutachter bei seiner Beurteilung. Sinnvoll ist es, das Tagebuch direkt vor dem Besuch des Gutachters über ein bis zwei Wochen zu führen. In diesem Pflegetagebuch geht es um den täglichen Pflegeaufwand. Dazu gehören

Bereiten Sie sich auf die Fragen des MDK vor: Spielen Sie den Besuch des MDK mit dem Pflegebedürftigen durch. Die Fragen des MDK finden Sie zum Beispiel auf dem Pflegegradrechner der Organisation Wohnen im Alter und auf weiteren Online-Pflegegradrechnern. 

Bereiten Sie den Pflegebedürftigen auf das Gespräch vor: Informieren Sie den Pflegebedürftigen, dass eine Begutachtung ansteht. Machen Sie ihm klar, dass er offen und ehrlich über seine Defizite reden darf. Viele Pflegebedürftige sind bei dem Gespräch aufgeregt und manchen ist es auch unangenehm, über die eigene Hilfsbedürftigkeit zu sprechen. Deshalb ist es gut, wenn ein Angehöriger oder Freund bei dem Termin dabei ist.

Quellen