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NRV kritisiert geplante Änderungen beim Verfassungsgericht

10.11.2016, 13:33

Lübeck - Der Landesverband der Neuen Richtervereinigung (NRV) kritisiert die geplante Neuregelung der Wahl der Richter am Landesverfassungsgericht. Der Verband begrüße zwar die Stärkung der Unabhängigkeit der Richter durch die geplante Verlängerung der Amtszeiten auf zwölf Jahre, sagte der Sprecher des Verbandes, Ulrich Fieber, am Donnerstag. Die geplante Übergangsregelung würde jedoch dazu führen, dass das gesamte Landesverfassungsgericht im Jahr 2020 gleichzeitig neu zu besetzen sei, sagte er weiter. Der Innen- und Rechtsausschuss des Landtags wollte am Nachmittag über eine entsprechende Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes beraten. 

Die komplette Neubesetzung des Gerichts würde nach Ansicht der NRV zu einer vermeidbaren Diskontinuität in der Arbeit des Gerichts führen. Das Landesverfassungsgericht war 2008 gegründet worden. Vier der sieben Richter Mitglieder waren damals für neun und drei für sechs Jahre gewählt worden. Dadurch sollte nach Angaben der NRV Kontinuität gesichert werden. Es sei nicht ersichtlich, warum diese Regelung geändert werden soll, sagte der NRV-Sprecher. (dpa/lno)