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Bundesliga-Relegation Bundesliga-Relegation: Prozessmarathon hält an

Von Daniel Dillmann und Mike Lukanz 25.05.2012, 14:30
Hertha-Trainer Otto Rehhagel ist am Freitag während der Berufungsverhandlung des DFB-Bundesgerichts in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt am Main auf dem Weg in den Zeugenstand. (FOTO: DPA)
Hertha-Trainer Otto Rehhagel ist am Freitag während der Berufungsverhandlung des DFB-Bundesgerichts in der Zentrale des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) in Frankfurt am Main auf dem Weg in den Zeugenstand. (FOTO: DPA) dpa

Frankfurt/Main/dapd. - Das zähe juristische Ringen um die Wertung des Relegationsrückspiels zwischen Fortuna Düsseldorf und Hertha BSC ging auch am Freitag vor dem Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) weiter. Nach der über siebenstündigen Verhandlung eine Woche zuvor vor dem DFB-Sportgericht mussten Beobachter und Zeugen auch in zweiter Instanz viel Geduld aufbringen. Herthas Trainer Otto Rehhagel hatte dabei als Zeuge der Berliner mit drastischen Worten seine Eindrücke vom Relegationsrückspiel bei Fortuna Düsseldorf geschildert. „Es war Chaos. Es war ein Ausnahmezustand“, sagte Rehhagel. „Als es zum Sturm kam, habe ich mir gedacht: Otto, jetzt wird's gefährlich. Ich habe mir einen Ausweg gesucht“, sagte der 73-Jährige.

Rehhagel betonte vor allem den angeschlagenen psychischen Zustand seiner Spieler nach dem Platzsturm: „Die Leute in der Kabine waren paralysiert. Ich konnte meiner Tätigkeit als Fußballlehrer nicht mehr nachkommen. Für mich war das alles irregulär.“ Auf die Frage, ob er Angst hatte, antwortete Rehhagel: „Ich habe 1943 bei der Bombardierung der Amerikaner in Essen im Keller gesessen, da hatte ich Angst.“ Auch die weiteren befragten Spieler des Berliner Bundesligisten berichteten unisono von „Angst“ und „Irritationen“, ihre Aussagen wurden jedoch immer wieder vom Vorsitzenden Richter Goetz Eilers oder Düsseldorfs Anwalt Horst Kletke als widersprüchlich angemahnt.

Zu Beginn der Verhandlung hatte Herthas Anwalt Christoph Schickhardt für Verwirrung gesorgt und 16 Fotos vorgelegt, auf denen angeblich Vermummte und gewaltbereite Fans zu erkennen sein sollen. Dabei war anfangs nicht klar, von wem diese Bilder aufgenommen worden waren und ob sie als Beweismittel überhaupt zugelassen seien. Richter Eilers hatte während der Verhandlung immer wieder Zweifel an der Berliner Beweisführung und führte an: „Die Unterbrechung in der Schlussphase ist zum Teil auch von Hertha-Fans verursacht worden.“

Zwtl.: Stark hatte „keine Angst vor den Zuschauern“

Zuvor hatte bereits ein weiteres Mal FIFA-Schiedsrichter Wolfgang Stark als einer der Hauptzeugen ausgesagt. „Ich hatte keine Angst vor den Zuschauern“, sagte er. Zudem bestätigte der 42-Jährige, dass ihn niemand aufgefordert habe, das Spiel fortzusetzen. Er sei bei der Bewertung während der Unterbrechung der Einschätzung der Polizei gefolgt. „Ich muss auf die Polizei vertrauen, wenn sie mir sagt, dass die Sicherheit gewährleistet sei“, sagte Stark.

Der Sicherheitsbeauftragte des DFB für dieses Spiel, Ralf Ziewer, habe ebenfalls keine aggressiven Zuschauer auf dem Platz wahrgenommen. „Ich habe keine Vermummten auf den Platz rennen sehen. Die Düsseldorfer Fans, die ich gesehen habe, waren nicht aggressiv“, sagte Ziewer. Auch Götz Bender, bei der Deutschen Fußball Liga (DFL) für die Spielplanung zuständig, widersprach einer der Kernaussagen der Berliner Verteidigung, dass gewaltbereite Fans die Spieler eingeschüchtert hätten. „Ich habe keine gewaltbereiten Fans wahrgenommen“, sagte Ziewer. Gleiche Aussagen tätigten auch Starks Assistenten Markus Wingenbach und Mike Pickel. Wingenbach sprach zudem nicht von verängstigten Berliner Spielern, sondern von „aggressiven“ und bezog sich dabei auf die Vorfälle nach Schlusspfiff, als einige Spieler der Hertha das Schiedsrichtergespann verbal und körperlich angegriffen haben soll.

Seit Freitagmittag verhandelte das DFB-Bundesgericht den Einspruch von Hertha BSC gegen die Wertung des Relegationsrückspiels bei Fortuna Düsseldorf am 15. Mai 2012. Die Berliner waren mit ihrem Einspruch in erster Instanz vor dem DFB-Sportgericht gescheitert. Mit einem Urteil wurde nicht vor dem späten Abend gerechnet.