Streit zwischen Kondom-Herstellern Streit zwischen Kondom-Herstellern: Entspricht eine Tüte mit 7 Kondomen 21 Orgasmen?

Düsseldorf - Das Düsseldorfer Landgericht verhandelt an diesem Dienstag (10.45) über einen Streit zwischen zwei Kondom-Herstellern. Ein Berliner Unternehmen hatte auf seine Verpackungen gedruckt: „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen.“ Dagegen hatte ein Kölner Konkurrent eine einstweilige Verfügung beantragt.
Die Angaben seien missverständlich und könnten zum gefährlichen Mehrweggebrauch von Kondomen verleiten, hatte er argumentiert. Das hatte die Düsseldorfer Richterinnen anscheinend überzeugt: Sie erließen eine einstweilige Verfügung gegen den Satz.
Widerspruch eingelegt
Doch die Berliner Firma hatte gegen die Verfügung Widerspruch eingelegt (Az.: 14c O 124/15). Auch beim Einmalgebrauch von Kondomen seien mehrere Orgasmen möglich.
In Berlin gingen sogar Demonstranten auf die Straße und wehrten sich öffentlichkeitswirksam „gegen Orgasmuslimitierung“ - symbolträchtig auf dem Pariser Platz. Die Wettbewerbskammer des Düsseldorfer Landgerichts wird den Fall nun mündlich verhandeln. Beide Seiten haben ihr Kommen zugesagt. Der Streitwert ist auf 50 000 Euro festgesetzt. (dpa)